Moin!
Der Kern des Pudels aber ist: in dem Augenblick, in welchem der "Rechtsstaat" durch seine Subjekte den Gleichbehandlungsgrundsatz aufgibt - und genau das findet im Fall Hoeneß hinsichtlich der Ausgestaltung der "Haft" besonders dreist statt, ist er per Definition kein Rechtsstaat mehr.
Naja, das ist für mich so noch nicht gezeigt. Dazu müsste zuerst einmal klar sein, ob andere Häftlinge in denselben Umständen (lies: mit Verurteilung wegen vergleichbarer Verbrechen, gleicher Haftdauer, gleicher Führung, gleicher Fluchtgefahr) nicht auch auf Antrag Hafturlaub bekommen.
Das ist gerade regelmäßig nicht der Fall. Bayern hat genau wie Hessen auf Betreiben von Typen, welche sich auf das alte Testament berufen in seinem eigenem Strafvollzugsgesetz den Vorrang der Resozialisierung vor der Strafe abgeschafft und durch weitere organisatorische Handlungen Hafturlaub und Freigang äußerst stark eingeschränkt.
Siehe Bayrisches Strafvollzugsgesetz Artikel 2, 3 gegen das vorher geltende Bundesrecht, Art. 2
Schauen wir mal auf die Fluchtgefahr: Hoeness hat wesentliches und seinen Lebensunterhalt dauerhaft sicherndes Vermögen in der Schweiz, die ihn auch nicht ausliefern würde, weil Steuerhinterziehung (im Gegensatz zum Steuerbetrug) dort keine Straftat ist. Tja. Bei anderen würde weniger reichen um eine Fluchtgefahr zu begründen.
Blöderweise hat sich das Argument damit in Luft aufgelöst, weil auch auf Hoeneß nur geltendes Recht angewandt wurde, das jeder andere Häftling in dieser Form auch in Anspruch nehmen kann.
Falsch. Falsch. Falsch. Es gibt kein Recht auf Freigang oder Hafturlaub, welches man in _Anspruch_ nehmen kann. Es handelt sich hier um einen "Ermessensspielraum" der Vollstreckunsgbehörde, man kann Freigang oder Hafturlaub deshalb effektiv nicht mal einklagen und ich kann Dir versichern, dass in Bayern und Hessen Häftlinge weder Freigang noch Hafturlaub bekommen, die wegen wesentlich geringeren Straftaten (z.B. mehrfachen Schwarzfahrens) eine wesentlich geringere Haftstrafe bzw. "Tagessätze" (Wochen bis Monate) bekommen haben. Die bekommen die ganze erbarmungslose Härte des bayrischen Strafvollzugs zu spüren. Das ein Häftling frühestens erst nach 6 Monaten Hafturlaub erhalten kann wird für die so ausgelegt, dass bei Haftstrafen unter 6 Monaten gar kein Hafturlaub gewährt wird.
Beim Herrn Hoeness wird das dann plötzlich so gehandhabt, dass genau dieser - trotz deutlich erkennbar erhöhter Fluchtgefahr - schon unmittelbar nach 6 Monaten seiner - schon unter besonders milden Bedingungen vollzogenen Haft - gleich zweimal nacheinander in Hafturlaub und dann gleich in den Freigang kommt. Bei anderen Häftlingen geschieht letzteres frühestens 3 Monate vor Haftende. Und die bekommen auch nicht Hafturlaub, die werden "ausgeführt".
Und darüber hinaus wird auch die 2/3-Regelung (1/3 wird zur Bewährung ausgesetzt) in Bayern sehr restriktiv gehandhabt. "Halbstrafe" (1/2 der Haft wird zur Bewährung ausgesetzt) wird nur angewendet wenn der Täter Ausländer ist, unmittelbar nach Haftende ins Ausland abgeschoben wird und nicht wieder nach Deutschland zurückkehrt (sonst muss er, so die Androhung, den Rest absitzen)
Wo da ein Gleichbehandlungsproblem bestehen soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich bitte Dich. Wirklich. Die Besserbehandlung des Herrn Hoeness ist doch weit mehr als offensichtlich. Und ebenso offensichtlich (weil allgemein bekannt) ist es, dass der Herr Hoeness "Spezi" praktisch aller Mitglieder der bayrischen CSU-Führungsriege ist. Die durch "ordre mufti" dafür sorgen, dem Herrn durch auf einmal gar nicht enge Auslegung der Gesetze "Haft"bedingungen geschaffen werden, von denen normale Strafgefangene - solche mit weit weniger auf dem Kerbholz aber ohne seine Beziehungen - auf anwaltlichen Rat nicht mal träumen.
Gleichbehandlung weg - Rechtsstaat im Arsch. Das sehe ich nicht so, das ist so.
Jörg Reinholz