Erst löschst Du das hier:
Ich meine schon herauszulesen, dass du einen Teil der Misere billigend in Kauf genommen hast.
Darauf hatte ich nämlich wie folgt geantwortet:
Das OLG hat das nach Einsicht in die Akten ganz anders gesehen.
Und führst jetzt aus:
Wenn, dann solltest du mir schon genauer zeigen, wo deiner Meinung nach eine Fehleinschätzung meinerseits vorliegt.
Naja. Das ist aber "lässlich". (Noch eine Stufe milder als "verzeihlich".)
Jörg Reinholz