Dazu ist vorab zu sagen, dass jeder Häftling das Recht auf eine adäquate Einzelfallprüfung hat. Eine pauschale Absage ohne entsprechende Prüfung wird von jedem Gericht kassiert.
Nein, gerade nicht.
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"Jeder Häftling erhält Hafturlaub wenn nicht ..."
Hafturlaub muss gewährt werden und kann nur verwehrt werden, wenn die genannten Umstände erweislich nachprüfbar sind. -
"Jeder Häftling soll Hafturlaub erhalten wenn nicht ..."
Hafturlaub kann gewährt werden und kann verwehrt werden, wenn die genannten Umstände, die erweislich nachprüfbar sind oder andere Umstände - die ebenfalls überprüfbar sind - vorliegen. Die Einhaltung der Ermessensgrenzen ist der gerichtlichen Überprüfung zugänglich. -
"Häftlinge können Hafturlaub|Freigang|Erleichterungen erhalten (Geblubber)" (derzeitige Regelung)
Völlig freie Ermessensentscheidung die nicht einmal begründet werden muss. Eine gerichtliche Nachprüfung findet faktisch nicht statt, weil man zwar das Beschwerderecht hat, das Gericht aber immer zu der Überzeugung gelangt, dass es gar keiner Begründung für das Versagen bedarf und auch keine Begründung vorliegt außer dass die Haftanstalt den Häftling für "nicht geeignet" hält - was in Bayern der Regelfall ist. Hier liegt die Wurzel des Übels.
Davon abgesehen sind bei der vorzunehmenden Ermessensentscheidung mehrere Faktoren zu berücksichtigen: Wie schon erwähnt zunächst die Gefahr, dass sich der Häftling der Haft entzieht oder in Freiheit weitere Straftaten begeht, sowie darüber hinaus die in den Art.2 und 3 des Strafvollzugsgesetzes zum Ausdruck gebrachten Grundsätze der Resozialisierung.
Nun ja, gerade in Bayern hat man den Vorrang der Strafe gerade wieder eingeführt. Resozialisierung tritt dort zurück. Zudem wäre im Fall von Hoeneß weniger zu "resozialisieren". Der muss keine Angst um einen Job haben und braucht auch nicht am Arbeitsleben teilnehmen. Auch hat man den geschlossenen Vollzug (Hoeneß kommt ja auch schon in den Freigang - Übrigens: welch Irrsinn: "Ein Krimineller als Jugendtrainer beim FC-Bayern!") zum Regelvollzug gemacht. Welche Begründung wird es, jenseits des täglichen Anrufs aus der CSU-Zentrale nach dem befinden und Blutdruck "unseres Ullis", wohl haben, dass man im Fall Hoeneß von der erst kürzlich ziemlich heimlich geschaffenen Regel abweicht? Das ist doch der, dass der Ulli eine Lobby hat, andere nicht. Also doch: Sag "Tschüss" zum Rechtsstaat!
Zeitlich parallel habe ich geschrieben:
Es ist ja gar nicht so sehr mein Interesse, dass der Ulli Hoeneß in der hintersten und dreckigsten Zelle verfault. Es ist mein Interesse, dass die Hafterleichterungen und Vergünstigungen welche man dem Ulli Hoeneß zubilligt in einer nicht willkürlichen, rechtsstaatlichen Weise, also insbesondere gerichtlich überprüfbar auch anderen zugänglich sind.
Und das ist nicht der Fall. Und deswegen zeigt der Fall der Hoeneß auf, dass der Rechtsstaat im Arsch ist.
Jörg Reinholz