Hallo.
- "Häftlinge können Hafturlaub|Freigang|Erleichterungen erhalten (Geblubber)" (derzeitige Regelung)
Völlig freie Ermessensentscheidung die nicht einmal begründet werden muss. Eine gerichtliche Nachprüfung findet faktisch nicht statt, weil man zwar das Beschwerderecht hat, das Gericht aber immer zu der Überzeugung gelangt, dass es gar keiner Begründung für das Versagen bedarf und auch keine Begründung vorliegt außer dass die Haftanstalt den Häftling für "nicht geeignet" hält - was in Bayern der Regelfall ist. Hier liegt die Wurzel des Übels.
Ist eine Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. So das Verwaltungsverfahrensgesetz. Ergo, der Häftling hat ein Recht auf fehlerfreien Ermessensgebrauch. Weiterhin ist im VwVfG nachzulesen, dass der Verwaltungsakt, in diesem Fall der Bescheid, ob Urlaub gewährt wird oder nicht, zu begründen ist, schon alleine damit er im Zweifelsfalle einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, soweit nicht gewisse Ausnahmetatbestände greifen, die hier aber nicht gegeben sind. Eine Ablehnung ist mithin nachvollziehbar zu begründen. Wie ich bereits erwähnte, ist darüber hinaus das Ermessen an die Grundsätze in Art.2 Abs.1 und Art.3 BayStrVollzG gebunden, was aber natürlich - und insoweit will ich dir Recht geben - für sich genommen noch nichts bedeutet. Aber. Wenn die Haftanstalt den Häftling für "nicht geeignet" hält, dann deswegen, weil sie _innerhalb_ ihres Ermessensspielraums _aufgrund_ der Einschätzungen hinsichtlich Fluchtgefahr und Gefahr erneuter Straffälligkeit _trotz_ des grunsätzlichen Ziels der Resozialisierung zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Ob das dann im Einzelfall gerechtfertigt ist oder nicht ist eine andere Frage! Und ja, das Gegenteil wird für den Häftling vor Gericht in der Regel schwer zu beweisen sein! Und ja, es wird in Einzelfällen sicher krasse Fehleinschätzungen und Fehlurteile geben! Aber dafür ist dann in erster Linie die Inkompetenz des entscheidenden Personals verantwortlich, aber nicht unser Rechtssystem.
Gruß,
Roadster.