Weiterhin ist im VwVfG nachzulesen, dass der Verwaltungsakt, in diesem Fall der Bescheid, ob Urlaub gewährt wird oder nicht, zu begründen ist, schon alleine damit er im Zweifelsfalle einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, soweit nicht gewisse Ausnahmetatbestände greifen, die hier aber nicht gegeben sind.
Das steht drin. Aber seit dem in Bayern der geschlossene Vollzug der Regelvollzug ist ist es nicht mehr zu begründen, warum der Gefangene keinen Urlaub erhält, sondern warum er Urlaub erhält oder in den offenen Vollzug verlegt wird. Das ist der Unterschied zwischen "soll" und "kann".
Eine Ablehnung ist mithin nachvollziehbar zu begründen.
So kenne ich diese "nachvollziehbaren Begründungen":
"Die Voraussetzungen liegen nach Erkenntnis der Anstaltsleitung, welche dem Gefangenen mündlich übermittelt wurden, nicht vor."
Die mündliche Übermittlung:
"Lehne ich ab."
Art.3 BayStrVollz:
Die Behandlung umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, auf eine künftige deliktfreie
Lebensführung hinzuwirken.
2
Sie dient der Verhütung weiterer Straftaten und dem Opferschutz.
3
Die Behandlung beinhaltet insbesondere schulische und berufliche Bildung, Arbeit, psychologische und sozialpädagogische Maßnahmen, seelsorgerische Betreuungund Freizeitgestaltung.
4
Art und Umfang der Behandlung orientieren sich an den für die Tat ursächlichen Defiziten der Gefangenen.
Darin liegt ja gerade jene Verschärfung auf welche sich berufen wird, wenn anderen Häftlingen regelmäßig der Urlaub oder offener Vollzug verweigert wird.
Ob das dann im Einzelfall gerechtfertigt ist oder nicht ist eine andere Frage! Und ja, das Gegenteil wird für den Häftling vor Gericht in der Regel schwer zu beweisen sein! Und ja, es wird in Einzelfällen sicher krasse Fehleinschätzungen und Fehlurteile geben! Aber dafür ist dann in erster Linie die Inkompetenz des entscheidenden Personals verantwortlich, aber nicht unser Rechtssystem.
Nun, wenn es krasse Fehleinschätzungen und Fehlurteile gibt, daraus aber keine Konsequenzen folgen, dann ist der Fehler aber im System angelegt.
Jede Bude, die Schrauben oder Kugellager herstellt, hat eine Qualitätskontrolle und leitet, wenn sich Fehler häufen, Maßnahmen dagegen ein. Der so genannte Rechtsstaat vermeidet das aber ...
Jörg Reinholz