Aloha ;)
Noch unwahrscheinlicher ist, dass bei erneuter Aufnahme des Falls wieder ein Volldepp den Vorsitz hat. Es braucht nicht viele Instanzen und Rechtsmittel um den Volldepp-als-Richter-Faktor wirksam als endgültige Fehlerquelle zu identifizieren.
Das ist es ja. Dieselbe Richterin Dr. Stöve führt den Vorsitz in neuen Verfahren unter meiner Beteiligung noch immer und seit heute liegt dem OLG die nächste Beschwerde von mir vor, weil die Frau schon wieder Unsinn gemacht hat. Nach Ansicht der deutschen Justiz rügen übrigens nur Querulanten die Voreingenommenheit...
Unschöne Sache, ganz klar.
Das liegt aber daran, dass per se keine Absicht unterstellt werden kann.
Ich finde das aber nicht mehr witzig.
Du weißt schon, dass ich erweislich zu Unrecht im Knast saß und das erst korrigiert wurde, nachdem dieses kriminelle Arschloch von einem durch die Richter Blumenstein und Lohmann begünstigten "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth sich erschossen hatte? Das man mich sogar nochmals dem Recht zu wider (Abweisender Beschluss) in den Knast stecken wollte als ich den das mit verursachenden Richter Lohmann ablehnte? Mir kommt das Grauen weil ich weiß dass der Erstatter der vom AG Kassel zurück gewiesen Anzeige der Präsident des Landgerichts Kassel und gleichzeitig Vorsitzende der Jugendstrafkammer ist.
Das habe ich gelesen. Auch das ist definitiv eine unschöne Sache. Trotz allem (und ich möchte damit nichts verharmlosen sondern nur anmerken) hast du letztendlich Recht bekommen, das System hat also in deinem Fall nicht versagt (auch wenn einzelne Richter versagt haben mögen).
Der also auch nicht viel Ahnung vom Recht hat, nicht mal die einschlägige und als zur richterlichen Fortbildung geeignet bestimmte Rechtsprechung des BGH kannte?
Oder diese aus anderen Gründen für nicht anwendungsfähig befunden hatte. Es ist schwer, definitiv zu sagen, was zu einer Fehlentscheidung führt. Das dafür grobe Fahrlässigkeit oder Absicht verantwortlich sind, sind nur die extremsten Möglichkeiten aus einem großen Set an für Außenstehende nicht absehbaren Umständen. Ich wäre vorsichtig mit solchen Schlussfolgerungen. Der schlimmstmögliche Fall ist nicht immer der wahrscheinlichste. Es kann natürlich schon sein, dass es ist wie du annimmst.
Gute Güte, wenn ich daran denke, wie oft ich vor ein OLG musste und dort recht bekam, dann könnte ich den Sinn und Zweck von Landgerichten aber so schwer wie berechtigt in Frage stellen. In Düsseldorf gehe ich inzwischen stets davon aus, dass ich vor dem LG verliere und dann vor das OLG muss. Das führt dazu, dass mich das LG-Urteil schon gar nicht mehr wirklich interessiert. Jetzt denke man mal an die Mehrheit der durch solche besch....eidenen Urteile benachteiligte Bürger, die nicht so abgebrüht sind und denken, man müsse sowas hinnehmen.
Man wird ja nicht grundlos nicht ohne Rechtsbeistand vor Gericht gebeten. Dieser hat selbstverständlich seinen Mandanten über mögliche Rechtsmittel gegenüber als unrecht empfundenen Urteilen darzulegen und gemeinsam mit dem jeweiligen Mandanten abzuwägen.
Übrigens glaube ich schon, dass dich - was das LG angeht - dann auch einiges Pech verfolgt, zumindest gehe ich davon aus, dass das nicht flächendeckend und programmatisch so geschieht.
Das bestreite ich nicht, das weiß ich auch so. Aber im Verbund mit dem faktischen Schutz vor Verfolgung bei erkennbarer Rechtsbeugung ist das Ergebnis - wie sich an meinen Fällen beweist - nicht besser. Das Ergebnis dieser bestehenden Kombination aus Nichtverfolgung der Rechtsbeugung und dem Richteramt auf Lebenszeit ist nämlich der vollständige Kontrollverlust und dann - ergo systemimmanent - "kein Rechtsstaat". Und das mit dem VEREINZELT ist inzwischen deutlich zu häufig.
Gut, dass wir uns wenigstens im Grundsatz einig sind. Trotzdem besteht kein Kontrollverlust, da übergeordnete Instanzen ja nach wie vor Kontrolle über konkrete Entscheidungen ausüben. Das mag ein Mittel der indirekten Kontrolle sein, ist aber sicher rechtsstaatlicher als die direkte Kontrolle.
Außerdem empfinde ich die Vokabel "Rechtsbeugung" als störend. Das ist ein nicht nachweisbarer Vorwurf, da dazu der Vorsatz nachweisbar sein müsste. Ich kann nur raten, damit vorsichtig zu sein, das als Tatsache hinzustellen. Im Fall der Nichtbeweisbarkeit deiner Behauptung stellt das - wie du sicher weist - eine definitiv strafbare üble Nachrede dar. Ich möchte dich nicht bitten, mit deiner Meinung hinter dem Berg zu halten. Aber du kannst und darfst deine Einschätzung
nicht als objektive Tatsache hinstellen. Wenn du davon überzeugt bist, dass Rechtsbeugung vorliegt (und dazu gehört nunmal der nachweisbare Vorsatz), dann tu deine Meinung in einer Art und Weise kund, die dem Vermutungscharakter gerecht wird oder zeige diese an. Wenn dir vor Gericht dann allerdings nicht Recht gegeben word, solltest du als Möglichkeit neben weiterer Rechtsbeugung auch in Betracht ziehen, dass du mit deiner Überzeugung, es liege Rechtsbeugung vor, im Unrecht warst. Das alles weist du aber sicherlich, ich kann mir vorstellen, dass dir das schon von Stellen mit höherer Autorität dargelegt wurde.
Dass das systemimmanent sei konmtest du mir bisher noch nicht für mich nachvollziehbar begründen. Wäre das so (vorausgesetzt immanent in der Bedeutung als aus sich selbst heraus bedingt), hättest du Recht. Wäre-Hätte...
Siehe eine Antwort weiter oben.
Nach wie vor folgerst du aus Inzidenzen Kausalitäten. Das ist ohne weitere Nachweise haltlos.
Auch der Beweis für eine Sonderbehandlung ist für mich nicht erbracht. Das bräuchte schon eine genaue, breite Analyse unter Berücksichtigung aller Umstände.
Hallo? Alles außer einer Sonderbehandlung widerspricht dem gesunden Menschenverstand, denn so besonders wird gegenwärtig nur der Herr Hoeneß behandelt.
Und das weist du woher? Ich nehme dor nicht ab, dass du ausreichend breite Erfahrungen mit anderen Häftlingen hast und deren Tatumstände sowie die Umstände des Herrn Hoeneß so genau kennst, dass du in der Lage bist, ein fundiertes Urteil zu treffen. Behauptungen aufstellen kann jeder, diese beweisen nicht. Auf gesunden Menschenverstand kann man sich nur solange berufen, solange alle Beteiligten das genauso sehen. Insbesondere kann gesunder Menschenverstand nur solange referenziert werden, solange allen Beteiligten eine ausreichende Faktenlage vorliegt, die eine allumfassende Beurteilung ermöglicht. Wäre gesunder Menschenverstand für die Beurteilung con Rechtsfragen ausreichend, bräuchten wir keine Richter. Dem ist aber nicht so. Was den Anschein einer Sonderbehandlung hat, kann auch erst durch beabsichtigt assymetrische Berichterstattung diesen Anschein erhalten haben.
In den USA werden bei einem Wechsel der Regierung, der Senate (in den Staaten selbst der Gouverneure und deren Senate) massiv "Beamte" ausgetauscht. Man kann sich darüber unterhalten ob das gut ist (und es ist nicht nur gut). Aber dem Bürger gegenüber so(!) dreist überheblich wie hier ist dort kaum jemand.
Moment - nach CIA-Folterskandal und Co. bringst du mir in einer Rechtsstaatdiskussion die USA als Positivbeispiel? Ich hoffe das war nicht so gemeint wie ichs jetzt verstanden habe...
Du hast dem "(und es ist nicht nur gut)" zu wenig Wert zugemessen.
ACK.
Das sich in den USA viele Richter einer Wahl stellen müssen halte ich nach meinen negativen Erfahrungen für gut.
Auch das ist nicht gut. Das bedeutet nicht, dass die fähigsten Richter zu Richtern gemacht werden, sondern dass die Menschen mit ausreichend dickem Geldbeutel und guter PR-Einschätzung den Wahlkampf gewinnen. Es führt in direkter Folge zu Rechtsbeugung, da Richter dazu gebracht werden, Urteile zu fällen, die PR-wirksam, aber nicht unbedingt rechtens sind. Das ist das Demokratieverständnis in den USA, das die Zeiten überdauert hat - und wenn es anfangs angemessen war oder besser als alles andere sonst, so kst es das nun schon länger nicht mehr. Ich dachte wir wären uns einig gewesen, dass Richter zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Pflichten zum Zeitpunkt einer Rechtsentscheidung so weit als möglich unabhängig sein müssen - auch von der öffentlichen Meinung über sie.
Grüße,
RIDER
Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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