Aloha ;)
Denn das Umdeklarieren von Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen und anschließendes Fordern eines strengen Beweises ist alltägliche aber verfassungswidrige Praxis mancher Gerichte (Köln, Hamburg, Berlin, Marburg und, ach auch Kassel).
Kann ich nicht beurteilen, ob das so stattfindet oder nicht.
Das BVerfassG sagt schon lange, dass ein solcher Vorwurf als Wertung (also ist ein Strengbeweis nicht erforderlich) gerechtfertigt ist und also dazu Anlass besteht und andererseits die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht und darüber hinaus zu beachten sei, dass man den seine Rechte verteidigenden nicht mit der Angst vor Strafverfolgung dazu zwingen darf, seine Worte auf die Goldwaage zu legen.
Erstens tätest du gut daran, dass dann als Wertung zu deklarieren. Tust du aber nicht, sondern du sprichst davon, dass trotz ganz klarer Rechtsbeugung keine Verurteilung stattfindet. Das IST keine Wertung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Und Zweitens befindest du dich hier und jetzt nicht in der Lage, deine Rechte verteidigen zu müssen, hast also keinen für mich verständlichen Grund, bewusst unpräzise zu formulieren.
Ganz ehrlich - im Angesicht des Stapels von "Irrtümern" und "kleinen Schlampereien" der sich allein in dieser Sache auftürmte kann man nicht mehr davon ausgehen, dass hier ein systemloser Zufall gegriffen hätte und dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt blieb,
Alle deine Beispiele ruhen auf nichts anderem als dem Faktor Mensch und dessen Fehleinschätzungen oder Fehlverhalten. Nicht auf staatlich-gestzlichen Vorgaben.
Wenn dir vor Gericht dann allerdings nicht Recht gegeben word, solltest du als Möglichkeit neben weiterer Rechtsbeugung auch in Betracht ziehen, dass du mit deiner Überzeugung, es liege Rechtsbeugung vor, im Unrecht warst.
Wie das jetzt. Das AG hat gesagt, ich hatte Anlaß und es war nicht rechtswidrig.
Ich sagte "wenn". Ist aber nebensächlich. Es ging in dieser Verhandlung meines Kenntnisstandes nach nicht um eine Klage wegen Rechtsbeugung.
Nach wie vor folgerst du aus Inzidenzen Kausalitäten. Das ist ohne weitere Nachweise haltlos.
Jetzt forderst Du den Strengbeweis. Weißt Du eigentlich, dass viele Leute in Haft sitzen, weil ein Gericht nach "freier Würdigung der Indizien" (sic!) zu der Überzeugung kam, das derjenige diese oder jene Straftat begangen habe, einsitzen. Für eine rügende Äußerung wird aber ein Strengbeweis verlangt. Das ist ein erheblicher Bruch.
Ich bin weder Gericht noch Richter noch reden wir hier über eine Straftat. Ich verlange lediglich von dir, deine Behauptungen zu beweisen. So mach ich das immer, wenn jemand von mir will, dass ich seinen Behauptungen glauben schenke. Wenn du das nicht kannst werde ich dir deine Meinung gerne lassen - mich dieser aber definitiv nicht anschließen.
Das gilt gerade auch für Bayern. In Bayern wurden infolge der "Ideologisch gefärbten Akzentverschiebungen" die "wiedereingliederungsorientierte Entlassungsvorbereitung" unter deren Behaupten der Hoeneß reichlich früh Hafturlaub erhält und in den offenen Vollzug kommt schon immer "extrem zurückhaltend" eingeleitet.
Ja, ist bedauerlich. Trotzdem besteht die Möglichkeit rechtlich nach wie vor.
Zusamemmengefasst: Offener Vollzug? 6 Monate vor Haftende. Nur beim Herrn Hoeness gilt anderes. Und ganz ehrlich: Ein Arbeitsplatz für einen Häftling als Jugendtrainer - ich kann doch vor Lachen nicht.
Ich räume ein: Das ist im Sinne einer Haftstrafe lächerlich.
Behauptungen aufstellen kann jeder, diese beweisen nicht.
Eh. Du verlangst einen Beweis dafür, dass es tagsüber hell ist weil die Sonne scheint. Könnte ja auch an was anderem liegen - nicht wahr?
Ich habe nicht behauptet, Herrn Hoeneß ginge es schlecht. Tatsächlich werden ihm viele Erleichterungen gewährt. Das ist tatsächlich offensichtlich. Der Bruch in deiner Argumentation und der Grund, warum ich mich gegen gesunden Menschenverstand als Argument wehre ist aber woanders.
Tatsächlich ist die Kernfrage nach einem Rechtsstaat die, ob Hoeneß' Behandlung vom geltenden Recht und dem darin gewährten Spiekraum gedeckt ist. Ob seine Behandlung sich mit der nicht-kodifizierten gängigen Praxis deckt oder nicht, ist aber für die Rechtsstaatfrage unerheblich. Natürlich ist und bleibt trotzdem die Frage, inwiefern Beamte dann ihr Amt in allen Belangen gewissenhaft ausfüllen. Oder wo, wenn das doch geschieht, dann der Unterschied zu anderen Fällen liegt. Das ist aber von der Rechtsstaatfrage ziemlich unabhängig, wenn du mich fragst. Und im Übrigen ist genau das auch nicht mit Menschenverstand ergründbar, dazu bräuchte man schon Insiderwissen um identiffizieren zu können, an welchen Stellen genau etwas schiefläuft.
es sei denn im Fall des ausgerechnet mit der Politik so nett verwobenen Ulli Hoeness, der gerade mal 6 Monate sitzt und schon 2 mal nacheinander (Weihnachten und Silvester) in Hafturlaub geht und auch gleich in den offenen Vollzug darf um beim FC Bayern als Jugendtrainer(sic! sic! sic!) zu arbeiten.
Dass ein Hoeneß offenbar außergewöhnlich viel Glück mit der Gewährung seiner Vergünstigungen hat, habe ich schon lange auch zugestanden. Das ist für die Rechtsstaat-Frage aber unerheblich.
Ich sehe das System dahinter und sage: "Der Rechtsstaat ist im Arsche!"
Ceterum censeo, oder wie? Hättest du's jetzt nicht nochmal gesagt hätte ich deine Meinung echt übersehen.
Grüße,
RIDER
Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[