Aloha ;)
Ja, die Mauerschützen haben nach geltendem Recht gehandelt.
Nach welchem Recht wurden dann einige von ihnen verurteilt?
Und in Ergänzung: die Erklärung ist einfach. Nicht jeder Mauerschütze hat in jedem Fall nach geltendem Recht gehandelt, da die Verfassung der DDR den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltete.
Aus gutem Grund wurden in den Mauerschützenprozessen etwa die Hälfte der Angeklagten frei gesprochen. Das wäre nicht geschehen, wenn die Mauerschützen generell gegen geltendes Recht verstoßen hätten.
Ansonsten bleibt noch anzufügen, dass das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt haben, dass durch die Mauerschützenprozesse das Rückwirkungsverbot nicht verletzt wurde, d.h. verurteilt wurden die Verurteilten unter den Mauerschützen faktisch nach dem zum Zeitpunkt ihrer Tat gültigen Recht in der DDR.
Grüße,
RIDER
Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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