Ja, die Mauerschützen haben nach geltendem Recht gehandelt.
Nach welchem Recht wurden dann einige von ihnen verurteilt?
Und in Ergänzung: die Erklärung ist einfach. Nicht jeder Mauerschütze hat in jedem Fall nach geltendem Recht gehandelt, da die Verfassung der DDR den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltete.
Und den Vorrang der Interessen der "sozialistische Arbeiterklasse". Und dann stand da noch drin: "Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern."
Soweit ich das verstanden habe, wurden nur diejenigen verurteilt welche letztendlich einräumten, dass diese mindestens den Verdacht hatten, dabei unrecht zu handeln.
Mit allem Verlaub, das ist die selbe Situation wie bei den deutschen Richtern. Die aber wissen aber (im Gegensatz zu den eher wenig geistig geförderten Grenzern) als Juristen ganz genau, was sie nicht sagen dürfen um Job und Alimentierung zu behalten.
da die Verfassung der DDR den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltete.
Äh. Was meinst Du damit? Artikel 86?
Jörg Reinholz