Aloha ;)
Und den Vorrang der Interessen der "sozialistische Arbeiterklasse". Und dann stand da noch drin: "Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern."
Was die DDR zweifelsohne als Rechtsstaat disqualifiziert. Keine Frage.
Soweit ich das verstanden habe, wurden nur diejenigen verurteilt welche letztendlich einräumten, dass diese mindestens den Verdacht hatten, dabei unrecht zu handeln.
Das muss ich als Behauptung stehen lassen, ich habe dazu keine Quelle gefunden. Erscheint mir aber unwahrscheinlich. Siehe Link unten.
da die Verfassung der DDR den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltete.
Äh. Was meinst Du damit? Artikel 86?
Ja, da gingen wohl die Pferde mit mir durch. Tatsächlich war in diesem Fall der Verhätlnismäßigkeitsgrundsatz nicht Teil der Verfassung (zumindest hab ich ihn da nicht gefunden), sondern im Grenzgesetz mitkodifiziert, namentlich §27. Nachzulesen ausführlich in der Urteilsbegründung des BGH.
Grüße,
RIDER
Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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