Hallo.
Das es einfach oder 'praktikabel' ist, habe ich nicht behauptet. Ist es nicht. Da hast du völlig recht. Und ein 'abstraktes' Normenkontrollverfahren wird auch nicht von einem Häftling angestrengt werden. Richtig.
Worum es hier doch geht, ist, dass die zu wenig konkreten Formulierungen im Gesetz prinzipiell der Willkür Tür und Tor öffnen, oder in juristendeutsch: Die Vorschriften sind 'nicht hinreichend bestimmt', weshalb hier einerseits ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz Nach Art.103 Abs.2 GG zu prüfen wäre, so wie mittelbar eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes folgend aus Art.3 GG.
Und auch wenn die Hürden zu so einem Verfahren sicherlich recht hoch sind, wird es, die Richtigkeit deiner Thesen zu dem Thema vorausgesetzt, früher oder später ein solches Verfahren geben, sofern nicht vorher aufgrund schlechter Presse oder sich drehendem Zeitgeist die Vorschriften von legislativer Seite wieder geändert werden, was - mit Blick auf 'Bayern' - zugegebenermaßen unwahrscheinlich ist.
Nichts ist in Beton gegossen. Warten wir erstmal ab, wie sich die Sache entwickelt, bevor wir uns ein endgültiges Urteil anmaßen.
Gruß,
Roadster.