Der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Unrechtsstaat ist eben der, dass in einem Rechtsstaat eine Entwicklung möglich ist, und wenn es auch noch so lange dauert, bis sie Früchte trägt.
Und genau damit dass dann auch passiert muss man auch ganz konkret und im Zweifelsfall sogar auch überzeichnend sagen dürfen:
----
So lange
- diese Ungerechtigkeit und
- diese Ungerechtigkeit stattfindet sowie
- dieser Missstand herrscht
stattfindet verdient es diese Gesellschaft nicht, sich Rechtsstaat zu nennen.
----
Eben weil der Rechtsstaat sich dadurch legitimiert, dass er nicht nur formal anwendbares, sondern ach praktikables Recht und (hierdurch) auch Gerechtigkeit schafft,
Der bayrische Staat erfüllt genau diese Voraussetzungen um ihn in die Zange zu mehmen. Da aber die dort herrschende CSU besonders auf die Haltung von jenen abstellt, die sonst NPD wählen könnten und sich kaum jemand zum Lobbisten von Gefangenen machen wird, wird man sich dort an diesem Punkt nichts ändern, der bayrische Staat wird sich ohne eine grundlegende Veränderung der dort herrschenden Verhältnisse (und Personen) - insbesondere auch der fest installierten, geradezu tradierten Korruption innerhalb und durch die in Bayern seit Jahrzehnten herrschende "Spezi-Gesellschaft" - aber immer offen halten, dass - GENAU WIE IN DER DDR - einige Mitglieder der Gesellschaft "gleicher" sind als andere.
Und zu diesen zählt das Hoeneß.
Jörg Reinholz