Henry: Mehrwertsteuer durch Kauf im Ausland sparen...

Hallo,

ich habe einige Fragen:

1.) Grundsätzlich geht es darum, dass ich im Ausland (in Österreich) etwas bestellt habe, was ich für meine Firma benötige. Bisher hatte ich immer nur Dinge in Deutschland bestellt demnach wurde auf den Rechnungen auch die Mehrwertsteuer von 19% aufgeführt die ich entsprechend absetzen konnte. Bei der Rechnung aus Österreich ist seltsamerweise keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Wie muss ich denn hier bezogen auf meine Umsatzsteuervoranmeldung vorgehen. Da keine Mehrwertsteuer in der Rechnung ausgewiesen ist kann ich diese natürlich auch nicht vom Finanzamt zurückfordern.  Muss ich die Rechnung trotzdem in der Umsatzsteuervoranmeldung erwähnen oder kann ich diese komplett unter den Tisch fallen lassen, muss ich diese dem Finanzamt also gar nicht vorlegen, da diese ja im Prinzip sowieso für das Finanzamt irrelevant ist, da ich eine nicht vorhandene Mehrwertsteuer natürlich auch nicht zurückfordern kann.

2.) Theoretisch kann ich doch dann alles Mögliche in Österreich bestellen, selbst dann wenn ich es nicht für die Firma sondern für private Zwecke benötige. Angenommen ich bestelle mir eine Couch in Österreich und zwar auf die Firmenadresse. Ich bekomme nur eine Nettorechnung und Schwups habe ich die gesamte Mehrwertsteuer gespart. Mir ist schon klar, dass ich hier einen Denkfehler habe. Würde mich freuen, wenn ihr mir erklärt, warum man das so nicht machen kann.

3.) Umgekehrte Frage: Angenommen ich schreibe selbst eine Rechnung nach Österreich, dann muss ich ja auch nur eine Nettorechnung ohne Mehrwertsteuer rausschicken, demnach ist es doch eigentlich auch hier Blödsinn, die Rechnung in meine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen, da ich ja sowieso nichts ans Finanzamt abführen muss. Ich habe dem Kunden ja keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen und muss somit auch nichts an das Finanzamt abführen.

  1. Liebe Mitdenker,
    liebe Wissende,
    liebe Neugierige,

    ja!

    Du sparst da nix, weil Du die MwSt auf die Ware beim Verkauf in DE wieder erheben und abführen musst. Wenn Du welche in Ösiland bezahlt hast, bekommst Du die auch als Vorsteuer zurück, wenn nicht,dann eben nicht ;-)

    Es empfiehlt sich aber tunlichst, die Warenein- und -ausgänge mit dem Europäischen Ausland auf getrennten Konten zu verbuchen, je nachdem, welcher Steuersatz angefallen ist.

    Außerdem kannst Du danach auch dein Finanzamt fragen, und besser um schriftliche Auskunft bitten. S

    Spirituelle Grüße
    Euer Robert

    --
    Möge der Forumsgeist wiederbelebt werden!
  2. Hallo

    Bei der Rechnung aus Österreich ist seltsamerweise keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

    Aber wahrscheinlich enthält die Rechnung die USt-IDNr. des österreichischen Händlers und einen Hinweis auf die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

    Außerdem bist du selbst Unternehmer und hast dem Verkäufer bei Vertragsabschluss deine eigene USt-IdNr. mitgeteilt.

    Dann handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb den du nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG versteuern musst.

    Da der Österreicher verpflichtet ist eine Mitteilung an sein Finanzamt zu erstellen bzw. den Verkauf in seiner USt-Anmeldung anzugeben, die als Kontrollmeldung an dein Finanzamt weiter geleitet wird, ist es eher nicht klug, die USt zu "vergessen". Auch wenn das ein Nullsummen-Spiel ist.

    Die zweite Frage dürfte sich damit auch erledigt haben.

    3.) Umgekehrte Frage: Angenommen ich schreibe selbst eine Rechnung nach Österreich, dann muss ich ja auch nur eine Nettorechnung ohne Mehrwertsteuer rausschicken, demnach ist es doch eigentlich auch hier Blödsinn, die Rechnung in meine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen, da ich ja sowieso nichts ans Finanzamt abführen muss.

    Das ist zwar auch eine Nullsummenrechnung, der Verkauf muss aber trotzdem angegeben werden. Der Österreicher wird den Kauf seinem Finanzamt melden, das macht die Kontrollmitteilung an dein Finanzamt und von dir kommt ... nichts. Dumm gelaufen und kann teuer werden.

    Gruss

    MrMurphy

  3. Moin!

    2.) Theoretisch kann ich doch dann alles Mögliche in Österreich bestellen, selbst dann wenn ich es nicht für die Firma sondern für private Zwecke benötige. Angenommen ich bestelle mir eine Couch in Österreich und zwar auf die Firmenadresse. Ich bekomme nur eine Nettorechnung und Schwups habe ich die gesamte Mehrwertsteuer gespart. Mir ist schon klar, dass ich hier einen Denkfehler habe. Würde mich freuen, wenn ihr mir erklärt, warum man das so nicht machen kann.

    Google mal Einfuhrumsatzsteuer.

    - Sven Rautenberg

    1. Hallo

      Google mal Einfuhrumsatzsteuer.

      Die Einfuhrumsatzsteuer hat damit nichts zu tun. Die kommt in Spiel Wenn ein sogenanntes Drittland mit dem Kauf zu tun hat. Also ein Land außerhalb des Gemeinschaftsgebiets, wie Schweiz, USA Russland. Österreich gehört aber zum Gemeinschaftsgebiet, also zur EU.

      Gruss

      MrMurphy

  4. Hi Henry,

    Hast du eine USt.-ID ?
    Auch als Freiberufler kannst du eine beantragen – kost nix. :-)
    Oder – bist du Umsatzsteuerbefreit ?

    Also schreibst du auf deine Rechnungen zzgl. 19% MwSt?
    Wenn nicht, hat der Händler in Österreich einen Fehler gemacht und es gibt Ärger. Der darf die MwSt nur weglassen, wenn er Deine UsID Nummer hat.

    Viele Grüße aus LA

    --
    ralphi