Henry: Mehrwertsteuer durch Kauf im Ausland sparen...

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Hallo,

ich habe einige Fragen:

1.) Grundsätzlich geht es darum, dass ich im Ausland (in Österreich) etwas bestellt habe, was ich für meine Firma benötige. Bisher hatte ich immer nur Dinge in Deutschland bestellt demnach wurde auf den Rechnungen auch die Mehrwertsteuer von 19% aufgeführt die ich entsprechend absetzen konnte. Bei der Rechnung aus Österreich ist seltsamerweise keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Wie muss ich denn hier bezogen auf meine Umsatzsteuervoranmeldung vorgehen. Da keine Mehrwertsteuer in der Rechnung ausgewiesen ist kann ich diese natürlich auch nicht vom Finanzamt zurückfordern.  Muss ich die Rechnung trotzdem in der Umsatzsteuervoranmeldung erwähnen oder kann ich diese komplett unter den Tisch fallen lassen, muss ich diese dem Finanzamt also gar nicht vorlegen, da diese ja im Prinzip sowieso für das Finanzamt irrelevant ist, da ich eine nicht vorhandene Mehrwertsteuer natürlich auch nicht zurückfordern kann.

2.) Theoretisch kann ich doch dann alles Mögliche in Österreich bestellen, selbst dann wenn ich es nicht für die Firma sondern für private Zwecke benötige. Angenommen ich bestelle mir eine Couch in Österreich und zwar auf die Firmenadresse. Ich bekomme nur eine Nettorechnung und Schwups habe ich die gesamte Mehrwertsteuer gespart. Mir ist schon klar, dass ich hier einen Denkfehler habe. Würde mich freuen, wenn ihr mir erklärt, warum man das so nicht machen kann.

3.) Umgekehrte Frage: Angenommen ich schreibe selbst eine Rechnung nach Österreich, dann muss ich ja auch nur eine Nettorechnung ohne Mehrwertsteuer rausschicken, demnach ist es doch eigentlich auch hier Blödsinn, die Rechnung in meine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen, da ich ja sowieso nichts ans Finanzamt abführen muss. Ich habe dem Kunden ja keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen und muss somit auch nichts an das Finanzamt abführen.