Auge: Ein Urteil, was wieder Mal zum Kopfschütteln anregt

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Hallo

Eigentlich wäre es lustig, wenn es nicht traurig wäre.

http://www.gruenderszene.de/allgemein/pixelio-bildquelle-gerichtsurteil

Über die technische Sicht auf diesen Unfug müssen wir nicht diskutieren. Der Artikel erklärt das mMn ausreichend. Diese komische Entscheidung erging, soweit ich das verstanden habe, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. Ob es dabei bleibt oder ob sich andere Gerichte dieser Sichtweise anschließen, bleibt abzuwarten. Auch der Dienstanbieter (Pixelio) wundert sich und will seine Nutzungsbedingungen konkretisieren.

Was _mich_ daran wundert, ist, dass der Photograph soch wissen sollte, unter welchen Bedingungen – hier zum Thema Urhebernennung – er seine Werke bei Pixelio anbietet.

Tschö, Auge

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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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