gibt es Beschränkungen bei der Geschwindigkeit, mit der ich fremde Websites crawlen kann?
Ich denke da eher in die Richtung, dass es nicht als "Angriff" gewertet wird?
Wenn man ein berechtigtes Interesse für die Abfragefrequenz hat, dann dürfte man sich damit kaum was zu Schulden kommen lassen. Bei Inhalten, die sehr oft aktualisiert und abgefragt werden, sollte der Anbieter vorsorgen.
Bei fehlendem berechtigtem Interesse, würde wohl ein unberechtigtes Interesse (Schädigungsabsicht) oder Fahrlässigkeit angenommen werden, was ggf. zivilrechtlich und strafrechtlich (303b) geahndet werden kann.