Hello,
Den Erfolg seines MySQL-Statements sollte er aber auf jeden Fall kontrollieren und das nennt man dann "Fehlerbehandlung".
Nein, das nennt man "Fehlerprüfung". Damit ist er noch lange nicht behandelt.
Also doch einen Rechtsanwalt.
Hat der Clown geschmeckt?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg