Moin,
Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können, auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert!
Muss eine Internetseite zwangsläufig die Möglichkeit bieten, den Tracking-Mechanismus auszuschalten, oder kann man den User auch einfach darauf hinweisen, dass er die Website verlassen muss, wenn er nicht getrackt werden will?
Grüße Marco
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Ich spreche Spaghetticode - fließend.
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