Muss eine Internetseite zwangsläufig die Möglichkeit bieten, den Tracking-Mechanismus auszuschalten, oder kann man den User auch einfach darauf hinweisen, dass er die Website verlassen muss, wenn er nicht getrackt werden will?
Wenn man den Datenschutz aufgeben will, kann man das zulassen, wollen die Richter aber nicht.