hi,
Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können, auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert!
Ok, ich spiele jetzt mal einen Seitenbesucher, sehe, dass da piwik läuft und möchte dem widersprechen. Wie soll den so ein Widerspruch aussehen (inhaltlich, formlich) und an wen gerichtet?
Vermutlich gerichtet an den Webseitenbetreiber. Also gut, der kriegt meinen Widerspruch und was dann?
Horst Unklar