Piwik macht es dem Webseitenbetreiber einfach. Der kann nämlich einen iframe in seine Seite einbauen
Soweit richtig. Allerdings hatte mein Piwik (0.5.5) das noch nicht ...
Na und? Eine Software, die nicht rechtskonform zu betreiben ist, darf man nicht einsetzten.
AnonymizeIP hatte ich aktiviert. Wie sich damit ein Webseitenbenutzer tatsächlich identifizieren lassen soll, erschließt sich mir nicht. Selbst wenn ich die komplette IP hätte, wüsste ich noch lange nicht, WER der Besucher ist. Letztlich dient das alles nur der Wiedererkennung und eben NICHT der Identifizierung. Aber die Realität ist den Gerichten ja sowieso gern mal egal...
Dir ist sie offenbar egal. Wenn man Besucher wiedererkennen kann, kann man andere Daten darüber miteinander in Verbindung bringen.
"Da Piwik mit Hilfe anderer Daten dennoch pseudonymisierte Profile erstelle, müsse der Nutzer darauf hingewiesen werden und dem Einsatz widersprechen können, urteilten die Richter."
Eigentlich sollte dem niemand widersprechen müssen, weil es nicht von sich aus gemacht werden sollte.