Dir ist sie offenbar egal. Wenn man Besucher wiedererkennen kann, kann man andere Daten darüber miteinander in Verbindung bringen.
Hätte man, könnte man... Ich mache es nicht.
Dann können wir ja gleich alle Regelungen zur Datenerhebung über Bord schmeißen. Es reicht ja, wenn die Verarbeitung verboten ist.
Und selbst wenn ich es machen wollte, wäre das immer noch nicht so einfach machbar, wie Du darzustellen versuchst. Selbst mit vollständiger IP-Adresse (die ich gar nicht habe!) müsste ich immer noch die restlichen Daten durch ein Gericht herausgeben lassen.
Die anderen Daten können auch woanders herkommen, der Nutzer selbst kann sie bei verschiedenen Gelegenheiten preisgeben. Sind die Daten dann verküpfbar, sind sie verknüpfbar.
Du weisst schon, was "pseudonymisiert" bedeutet, oder?
Du weißt schon wer >hier beliebigen Künstlernamen einsetzen< ist, oder? Auch mit einem Pseudonym lassen sich Daten verknüpfen.