Und seit wann kann man anhand einer IP-Adresse eine Person identifizieren?
a) Seit je her, wenn entsprechende andere Informationen vorhanden sind.
b) Erzähl das mal jemandem, der Probleme hat was bei einem Versandhändler zu bestellen, nur weil er in einer bestimmten Straße wohnt.
Imho lässt sich damit allenfalls ein bestimmter Rechner, bzw. bestimmtes Netzwerk "identifizieren". Eine Verknüpfung mit einer Person wird doch erst durch Daten des jeweiligen Anbieters möglich.
Wenn schon denn schon, so könnte man nur den Anschlußinhaber identifizieren.
Ein solches Urteil würde mich bspw. aber auch bedeuten, dass jeder Parkhaus-Betreiber seinen Nutzern das Recht auf einen entsprechenden Widerspruch einräumen müsste, und im Falle des Widerspruchs die Kennzeichen meines Fahrzeugs auf den Überwachungsvideos "unkenntlich" machen müsste!
Möglich, aber was keine Sau mit solchen Argumenten interessiert, verbietet das Datenschutzgesetz bei weiten nicht jede Datenerhebung/-verarbeitung.
Und da fallen mir noch hundert andere Beispiele ein ...!
Genau, wer das Datenschutzgesetz befolgt, darf selbstverständlich keine Lieferadresse für eine Bestellung erheben und speichern.
Also vielleicht einfach mal "die Kirche im Dorf" lassen, anstatt den "Abmahn-Abzockern" wieder neue Türen zu öffnen!
Vielleicht mal zur Kenntnis nehmen, daß die Kirche im Datenschutz steht.