Hello,
Oder siehst Du das anders?
Ich sehe das nicht "anders", sondern "außerdem":
Der Eingriff in eine Lizenz ist dem Lizenzinhaber zwar gestattet, nicht aber das Reverse Engeneering und die Verbreitung des Eingriffs...
Also was soll das. Das Gesetz macht auf mich an dieser Stelle doch einen eher befremdlichen Eindruck.
Deine recht simple Interpretation der zitierten Paragraphen will ich (erstmal) gar nicht anfechten (deshalb sehe ich das nicht "anders"), nur kommt man auf natürlichem Wege gar nicht in Situation, die diese Paragraphen berühren würde. Dazu müsste man schon einen "sehr feuchten Traum" haben, an den man sich dann am nächsten Morgen auch noch in allen Details erinnern kann.
Solange das Reverse Engeneering, die Veränderung des Codes zum Zwecke der Fehlerbeseitigung, sowie die Vermarktung dieser Erkenntnisse nicht gestattet sind, wird es immer unmöglicher, überhaupt derartige Untersuchungen durchzuführen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg