Hello,
Und wenn man den ganzen Thread liest und nicht nur blind reinhaut, dann sieht man, dass das als Ergebnis mehrerer gesetzicher Grundlagen und Bestimmungen abgeleitet wird für
Kündigung von Dauerschulsverhältnissen in Abwesenheit
Wo genau steht denn nun, dass hier eine ordentliche Schriftform nötig ist? Und was meinst du mit dem "in Abwesenheit"? Ich konnte das nicht ergooglen.
Das ist ein juristischer Begriff aus dem Schuldrecht, gehört also auch zu Vertragsrecht, Arbeitsrecht, usw.
"In Anwesenheit": die Vertragspartner (oder bevollmächtigte Vertreter) sind physisch anwesend und können sich sozusagen die Hand auf die Vertragserrichtung / Vertragsänderung / Vertragskündigung geben.
"In Abwesenheit": die Vertragspartner (oder bevollmächtigte Vertreter) sind nicht gleichzeitig anwesend.
Okay, aber wie leitet sich daraus deine folgende Aussage ab?: "Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform. Es muss also eine URKUNDE und nicht nur ein DOKUMENT vorliegen."