Hello,
"In Anwesenheit": die Vertragspartner (oder bevollmächtigte Vertreter) sind physisch anwesend und können sich sozusagen die Hand auf die Vertragserrichtung / Vertragsänderung / Vertragskündigung geben.
"In Abwesenheit": die Vertragspartner (oder bevollmächtigte Vertreter) sind nicht gleichzeitig anwesend.
Okay, aber wie leitet sich daraus deine folgende Aussage ab?: "Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform. Es muss also eine URKUNDE und nicht nur ein DOKUMENT vorliegen."
Frag deinen Anwalt.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg