Hello,
Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform.
Stammt diese Weisheit/2 möglicherweise aus dem Arbeitsrecht?
Diese Erfahrung stammt aus meinen immensen Lehrgeldern, die ich gezahlt habe, weil ich auf Ideengeber, wier Dich gehört habe.
Ja, ne, klar. Auf welche Idee beziehst Du dich eigentlich?
Eben, weil die Kenntnisnahme (Zeitpunkt der Gutgläubigkeit, Bösgläubigkeit) nicht einfach nachvollziehbar ist, regeln die die meisten Gerichte die Angelegenheit mit "Kündigungen bedürfen der ausreichenden Schriftform".
Blafasel
Man kann jetzt Besserwisser bleiben, so wie ich damals oder Du heute, und viel Lehrgeld zahlen, oder sofort den "sicheren" Weg beschreiten.
Was auch immer.
Hast Du auch Substantielles beizutragen, oder nur Flames?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg