Hallo Welt,
ich denke diese Frage geht wohl eher an Leute hier im Forum welche evtl. aus selbst Ausbilden.
Es geht um folgendes, mein ehemaliger Kollege aus dem IT-Bereich wurde durch Krankheit arbeitlos.. nun wurde er von der ARGE in eine "Umschulungsmaßnahme" gesteckt, die geht irgendwie nur 10 Monate (das macht mich alleine schon Stutzig) und im September soll dann vor der IHK die Prüfung zum Verkäufer abgelegt werden.
Das komische, mein Kollege hat weder was von der IHK gehört noch wurde er zur Prüfung angemeldet. Gibt es denn bei Umschulungen keine Fristen? Wird man nicht auch bei einer Umschulung schon von Anfang an in ein "Ausbildungsverzeichnis" eingetragen?
Es wird aber noch viel kurioser... mein Kollege war noch nie im Handel tätig muss aber vor der IHK mindestens 2 Jahre vorweisen können (praktische Erfahrung).
Das ganze also wird von der ARGE finanziert und ein privater Bildungsträger führt das ganze durch. Auf die Frage vom Kollegen bei seinem Dozenten "wie das denn überhaupt alles funktionieren soll" bekam er die Antwort " ... das bekommen wir schon hin.. halte dich da einfach raus.. zur Not machen wir eine Sammelumschulung*" ..
Für mich eine totale Verarsche, ich denke eher der Bildungsträger macht so richtig Geld mit dieser Maßnahme und dem Versprechen auf einen Abschluss.. denn im Vertrag zwischen Kollege und Bildungsträger steht nur "Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung" .. also für mich sieht das ganze nicht nach einer Umschulung sondern eher nach einer Gruppenbeschäftigung aus.. finanziert wird das ganze allerdings zu 50% vom Landkreis und 50% vom Europäischer Sozialfonds..
Wie seht ihr das ganze? Ist das alles so korrekt oder kann man eine Abschlussprüfung einfach mal ganz kurzfristig bei der IHK Anmelden auch wenn die Vorraussetzungen fehlen (wie die praktische Zeit im Handel)?