- Die Tätigkeit kann Umsatzsteuerpflichtig werden.
Welche Tätigkeit, über welchen Betrag?? Wenn ich nichts überlesen habe und nichts verschwiegen wurde, wird für keine Tätigkeit Geld eingenommen. (Und hier finden auch keine Scheingeschäfte statt, damit für die Tätigkeit nur scheinbar kein Geld eingenommen wird.)
Siehe § 2 Absatz 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz:
"Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."
Inwiefern sollen hier Einnahmen erzielt werden? A bringt B etwas aus dem Laden mit. Bezahlt wird das etwas, nicht aber das Mitbringen, von B. Daß zwischen A und B Geld den Eigentümer wechselt, ist lediglich unvermeidbares Beiwerk. Wenn A dem B etwas mitbringen könnte und B direkt an den Laden bezahlt, würde gar kein Geld zwischen A und B fließen, ohne, daß sich irgendetwas anderes ändert.