Tach!
[...] Webseiten-Code [ist] kein Computerprogramm und damit kein Werk im Sinne des UrhG.
Ich muss das mal noch etwas präzisieren. HTML und CSS ist kein Programm-Code. Eine Single-Page-Application zum Beispiel, erstellt mit JavaScript, wird jedoch wohl eher als Programm anzusehen sein.
dedlfix.