Tach!
Copyright ist amerikanisches Recht, hierzulande gilt das Urheberrecht. Was ich so aus der vergangenen Rechtssprechung mitbekommen habe, ist Webseiten-Code kein Computerprogramm und damit kein Werk im Sinne des UrhG. Teile von Webseiten-Code damit auch nicht, und das fällt auch nicht unters Leistungsschutzrecht.
Das ist natürlich eine verkehrte Einschätzung im rechtlichen Rahmen.
Das kann durchaus sein.
Webseite können sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein.
Ich bezog mich, so wie es in der vorliegenden Frage der Anwendungsfall ist, auf den Code, nicht auf die Webseite und deren Aussehen.
Es muss nur eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Hier zu gibt es auch verschiedene Urteile.
Das Schnipselchen für das Video wird die Schöpfungshöhe nicht erreichen, wenn schon regelmäßig Webseiten-Code als solcher sie nicht erreicht.
dedlfix.