Jörg Reinholz: Abwegig/juristischen Klaumauk dazu

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Moin!

Das einzige was man mit Javascript machen kann ist, dass das Passwort einen Teil der URL bildet,

Nebensächlichkeit: Nach der höchst aktuellen und höchst besonderen Ansicht des LG Berlin stellt eine ausschließlich einer Person einmalig privat übermittelte URL wie

http://server/dir/qxe2745x75xveu7v36e576xvzfutxtv654vx656x35.png

keinen Zugriffschutz dar, der es unberechtigten Personen unmöglich macht, auf die Datei zuzugreifen. Es handele sich hierbei um eine Veröffentlichung.

(Das Urteil wird aber keinen Bestand haben. Nur wird, bis der BGH das anders entscheidet, zu ziemlich jeder Blödmann in Robe diesen Mist abschreiben)

Jörg Reinholz