Jo. Und hättest Du ihm 100,00 einfach überwiesen, dann wäre er am Ende auf seinen Anwaltskosten sitzen geblieben, weil das Gericht ihm 90,00 zugesprochen hat, 100,00 hättest Du schon bezahlt gehabt, Du hättest 10,00 zurück bekommen und seine Klage auf Mehrzahlung wäre erfolglos geblieben.
Nein. Denn es gab kein Urteil. Es gab einen Vergleich. Was das Gericht am Ende wem zugewiesen hätte, ist offen... Wie gesagt, die Chance, dass es für mich günstiger geworden wäre, war laut meinem Anwalt eher gering, deshalb haben wir dem Vergleich ja letztlich zugestimmt. Die Gegenseite zunächst auch, wollte aber noch überlegen, ob sie das wieder zurückziehen, was sie dann aber doch nicht getan hat. Aber so 100%ig sicher waren die sich offensichtlich auch nicht mehr, so dass sie die 90 Euro genommen haben, wenn ich alle anderen Kosten trage. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. SICHER ist da überhaupt nichts. Außer, dass die Anwälte immer ihre Kohle kriegen. Die einzige Frage, die verhandelt wird: von wem. Daher kann man die auch gern außen vor lassen und erstmal den Kontakt suchen. Ist mitunter für alle wesentlich einfacher.