Walter P: fremde Webseiten als Quellen "sichern"?

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Mahlzeit.

Dabei stellt sich die Frage: Darf ich rechtlich eigentlich zitieren? Wie weit darf ein Zitat gehen - bis hin zur ganzen Seite?

Eine ganze Seite ist kein Zitat und war nie eines. Zitate beschränken sich seit jeher auf einzelne, wesentliche Teile. Dabei gibt es etliche Beispiele für die zulässige Übernahme selbst größerer Teile, sei es Bildblog, seien es Fernsehsendungen, die sich kritisch mit anderen auseinandersetzen (ZAPP, Kalkofes Mattscheibe).

Unsere liebe Bundesregierung hat dazu erst "neulich" nach dem Heulen der Pressekonzerne über Google wieder ein Gesetz voller "Gummiparagraphen" beschlossen und der Präsident hat es tatsächlich unterschrieben. Mit einem Blick in das Gesetz kann man wie folgt sagen:

Ist auf eigenen Webseite auch nur irgendwas gewerbliches (Werbung reicht!) und handelt es sich bei der zitierten Webseite um ein Presseerzeugnis (auch hier liegen die unbestimmten Schranken sehr tief) dann ist theoretisch (Im Hinblick auf LG Berlin: praktisch) jedes Zitat gefährlich.

Unsinn. Liest du die Seiten eigentlich, auf die du verweist? So blind kann man doch eigentlich gar nicht sein.

Im zweiten Absatz, Punkt 4, des Gesetzes steht unmissverständlich:

"Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen .. erfolgt"

In Worten des Artikels:

"So bleibt die Nutzung durch Dritte zulässig, soweit es sich nicht um gewerbliche Suchmaschinenbetreiber oder gewerbliche 'Nachrichtensammler' (News-Aggregatoren) handelt."

Die "kurzen Textabschnitte" als Ausnahmen beziehen sich wiederum nur auf obigen Ausschluss. So heisst es in deinem Artikel:

"Auch Suchmaschinen und News-Aggregatoren können somit kurze Auszüge aus geschützten Presseerzeugnissen weiterhin in Form von sogenannten Snippets anzeigen, ohne dass sie hierfür eine Lizenz brauchen."

Und "Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend." (ebenfalls zweiter Absatz, Punkt 4). Der Abschnitt 6 des Urheberrechts ist mit "Schranken des Urheberrechts" betitelt. Das gilt also alles nach wie vor.

"gute Nacht, Rechtsstaat!"

Bla. Bevor du dich zu Zitaten äußerst, solltest du erstmal lesen lernen.