Aloha ;)
Da denkst Du schon wieder schief. Selbst wenn Adolf Hitler noch leben würde, was inzwischen sehr unwahrscheinlich ist, würde man ihm bestimmt seine Rechte streitig machen (können) und wenn man sie im Wege des Schadenersatzes pfänden würde.
Möglich, aber was bitte hat das mit meiner Aussage zu tun [1]? Im einen Fall reden wir über geistiges Eigentum, das ein Autor direkt und mit eigenen Mitteln öffentlich macht, also von dem er nach wie vor alle Rechte besitzt. Im anderen Fall geht es um ein verlegtes Buch, bei dem die Rechte keineswegs ausschließlich beim Autor liegen, sondern auch noch beim Verlag und wem auch immer.
Oder willst du mir ernsthaft erzählen, dass die wahrscheinliche Möglichkeit besteht, dass ein Autor eines Blogs (o.ä.) nicht mehr in dem Umfang über die Rechte an seinem Geschreibsel verfügt, dass er eine entsprechende Lizenzierung vornehmen kann?!?
Oder hab ich nur Witz und Ironie nicht verstanden, siehe...
und wenn man sie im Wege des Schadenersatzes pfänden würde.
...? :D
Grüße,
RIDER
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abgesehen davon, dass es Godwin's law erfüllt ↩︎