Aloha ;)
Wo ist denn die Grenze zwischen theoretischer, wahrscheinlicher und praktischer Möglichkeit?
Also: es ist theoretisch möglich, dass ein Autor jegliches Verwertungsrecht exklusiv an einen Dritten abtritt und sogar auf die Nennung seines Namens verzichtet (darum geht es). Das findet auch statt (Stichwort: "Ghostwriter"), ergo ist es praktisch möglich und demnach auch nicht unwahrscheinlich, sondern geradezu häufig.
Wenn ich einen Artikel in einem Blog lese, zu dem ein bestimmter Autor genannt wird, so kann ich in fast allen Fällen davon ausgehen, dass dieser Autor zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die entsprechenden Rechte besaß. Dann kann ich auch davon ausgehen, dass dieser "Autor" den von ihm veröffentlichten Text entsprechend lizenzieren kann (denn zumindest das Recht zur Veröffentlichung hatte er ja) und kann dementsprechend um Lizenzierung bitten.
Dass es Ghostwriter gibt, und dass Autor nicht immer Autor ist, stimmt. Ist aber in Bezug auf mein Thema (rechtzeitige Bitte um Lizenzierung) völlig unerheblich.
Grüße,
RIDER
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