Moin Fred,
mein Tipp: lehn Dich zurück und warte die erste Abrechnung ab, dann weißt Du ob die Abschläge zu den tatsächlichen Kosten passen und hast ein Anrecht darauf die Höhe der Abschläge selbst zu bestimmen. Du verlierst ja kein Geld, es sind nur Vorauszahlungen über die später endabgerechnet wird. Und Haben-Zinsen kann man zurzeit vernachlässigen.
Falls Du in Sorge bist, dass es zu einer hohen Nachzahlung kommen könnte, wird sich kaum ein Vermieter dagegen wehren, dass Du freiwillig großzügigere Abschläge zahlst. Falls Du in Sorge bist, dass die Abschläge zu großzügig bemessen sind und die Vorauszahlung absenken möchtest, bist Du quasi auf die Zusammenarbeit des Vermieters angewiesen und hast keinen Hebel (mit dem Du es dir nicht sofort verscherzen würdest).
Wenn Du wirklich deine Kosten einschätzen möchtest, helfen nur eine (anonymisierte) Vorjahres-Abrechnung in Verbindung mit dem Mietvertrag und ein Gespür für Kostenentwicklungen.
Und Vorsicht bei der Wahl der Waffen: deine Frage lässt Dich nicht nur als mündigen Mieter erscheinen. Es die Vermieter-Pflicht passende Abschläge zu verlangen und Du möchtest gleich bei Erstkontakt kontrollieren, ob der Vermieter seine Arbeit richtig macht? ;-)
Gruß der Buchhalter
PS: Ansonsten frage einfach nach den Abschlagszahlungen und begründe dies damit, dass Du deinen monatlichen Zahlbetrag (Nettomiete + Abschläge) wissen möchtest. Das leuchtet jedem Vermieter ein. Und die Vorauszahlung muss sowieso im Mietvertrag vereinbart werden und sollte daher bekannt sein. Eine Differenzierung nach einzelnen Kostenarten ist nicht üblich und nicht verpflichtend. Häufig wird zwischen Vorauszahlungen auf Heizkosten (inkl. Wasser) sowie Betriebskosten unterschieden, aber auch dies ist kein Muss.
Unverständnis erntest Du vermutlich weil dein Vorhaben nicht so sinnhaft ist, wie es Dir erscheinen mag. Aus der Höhe der Abschläge allein lässt sich kein Sparpotential ableiten. Zudem verwirrst Du mit den Begriffen fixen und variablen Kosten und scheinst falsche Vorstellungen von der Umlage von Heizkosten zu haben. In Heiz- und Wasserkosten sind nicht unerhebliche Grundkosten (bis zu 50%) und weitere Kosten enthalten, welche vom Verbrauch völlig unabhängig sind. In kleinen Liegenschaften muss nicht mal unbedingt verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Background-Info warum Dir niemand detaillierte Zahlen nennt: als Vermieter muss man dem zu erwartenden Ergebnis angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Dies geschieht meist nicht durch aufwendige Kalkulationen, sondern bedeutet in der Regel; wenn die Abschläge des Vormieters passen, werden diese weiter verlangt. Eben weil es solche Kalkulationen häufig gar nicht gibt, wird dir kaum ein Vermieter eine derart detaillierte Auskunft geben.