Udo: Wie erhebt man Einspruch?

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Guten Tag,

Wenn ich eine schriftliche Rechnung geschickt bekomme, mit der ich nicht einverstanden bin, reicht es, wenn ich zurückschreibe: "Ich erhebe Einspruch und möchte die Sache vor Gericht klären"? Oder wie mache ich das, ohne daß mir der Anwalt weitere Mahngebüren aufzwängt und wir dies tatsächlich vor Gericht verhandeln?

Mein Plan ist, durch alle Gerichtsinstanzen zu gehen und schließlich einen Präzedenzfall zu schaffen (Sollte ich das auch in den Brief schreiben?).

Ich hab so etwas noch nie gemacht, war auch noch nie bei einem Anwalt, kann mir so jemanden auch nicht leisten, wie muß ich vorgehen? Wo kriege ich so einen Rechtsbeistand gestellt (wenn überhaupt)?

Gruß, Ernst