Hallo,
du kannst keinen Präzedenzfall schaffen. Und Gebühren vermeiden auch nicht. Wenn du eine Leistung erhalten hast bist du verpflichtet zu zahlen. Wenn du nicht zahlen willst hängen deine zusätzlichen Kosten und Gebühren vom Leistungserbringer, also dem Aussteller der Rechnung, ab.
Bei einfachen Rechnungen ist die Sachlage in der Regel auch so klar, das spätestens nach der zweiten Instanz Schluß ist. Das Urteil wird dann endgültig.
Gruss
MrMurphy