Kay: Wie erhebt man Einspruch?

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Guten Tag,

Wenn ich eine schriftliche Rechnung geschickt bekomme, mit der ich nicht einverstanden bin, reicht es, wenn ich zurückschreibe: "Ich erhebe Einspruch und möchte die Sache vor Gericht klären"? Oder wie mache ich das, ohne daß mir der Anwalt weitere Mahngebüren aufzwängt und wir dies tatsächlich vor Gericht verhandeln?

Das Zauberwort heißt Widerspruch. Das es den Tatbestand der unerlaubten Rechtsberatung gibt, wir haben ja den Standesdünkel, sollte die Suchmaschine erwas brauchbares auswerfen. Ohne genaue Angaben mein Rat frag einen Anwalt.

In der Suchmaschine gewonnen hat