robertroth: Wie erhebt man Einspruch?

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Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

entscheidend ist, ob formal, konkludent oder implizit eine Abnahme des Werkes (wenn es ein Werkvertrag war), stattgefunden hat.

Bei Lieferverträgen gelten wieder andere Regeln, da ist auch entscheidend, wer welchen Status hat (Kaufmann, Kannkaufmann, Privatperson), und bei Dienstverträgen wird es ganz kompliziert.

Spirituelle Grüße
Euer Robert
robert.r@online.de

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