Moin!
Vielen Dank! Das ist doch schon mal hilfreich. Dann werde ich morgen mal beim Amtsgericht vorbeischauen :-)
Je nach Höhe des Streitwerts schicken die dich aber wieder weg. Amtsgerichte behandeln nur Streite unter 5000 Euro, darüber sind Landgerichte zuständig. Und an Landgerichten herrscht Anwaltszwang.
Grüße Sven