Sven Rautenberg: Wie erhebt man Einspruch?

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Moin!

Vielen Dank! Das ist doch schon mal hilfreich. Dann werde ich morgen mal beim Amtsgericht vorbeischauen :-)

Je nach Höhe des Streitwerts schicken die dich aber wieder weg. Amtsgerichte behandeln nur Streite unter 5000 Euro, darüber sind Landgerichte zuständig. Und an Landgerichten herrscht Anwaltszwang.

Grüße Sven