Jörg Reinholz: Wie erhebt man Einspruch?

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Amtsgerichte behandeln nur Streite unter 5000 Euro

Bis einschließlich 5000 Euro. § 23 Nr. 1 GVG

"Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;"

Jörg Reinholz