Moin!
Amtsgerichte behandeln nur Streite unter 5000 Euro
Bis einschließlich 5000 Euro. § 23 Nr. 1 GVG
"Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;"
Jörg Reinholz
Moin!
Amtsgerichte behandeln nur Streite unter 5000 Euro
Bis einschließlich 5000 Euro. § 23 Nr. 1 GVG
"Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;"
Jörg Reinholz