Hallo und guten Abend,
- ist die Kündigung (in der akzeptierten Form) zugegangen und kann das auch bewiesen werden? Anscheinsbeweis reicht nicht.
Najaaaa... alles zu lesen lohnt sich.
Der BGH führte aus, dass das OK auf der Versandbestätigung nach dessen Kenntnis nur den erfolgreichen Aufbau der Verbindung signalisiere, nicht jedoch die Übertragung und also nicht den Zugang.
Da sieht z.B. bei einer Fritzbox ganz anders aus. Die registriert auch wie viele Seiten gesendet und vom Empfängergerät quittiert - also empfangen - wurden.
Dem gleichen Urteil nach sieht da die Sachlage also ganz anders aus.
Seit wann sind Fritzboxen als Beweis unumstößlich und unfälschbare technische Einrichtungen, zumal sie ja im Reich des Absenders stehen?
Da fand ich das Urteil, bei dem als Beweis angeführt wurde, dass der Postmann zu spät geklingelt hat, viel lustiger :-P
Grüße
TS