Aloha ;)
Da sieht z.B. bei einer Fritzbox ganz anders aus. Die registriert auch wie viele Seiten gesendet und vom Empfängergerät quittiert - also empfangen - wurden.
Dem gleichen Urteil nach sieht da die Sachlage also ganz anders aus.
Seit wann sind Fritzboxen als Beweis unumstößlich und unfälschbare technische Einrichtungen, zumal sie ja im Reich des Absenders stehen?
Eben nicht, das ist doch genau Jörgs Punkt. Genauer lesen ;) Der Beweis an der Sache ist, dass es einen Beleg darüber gibt, dass die Sendung in der Domäne des Empfängers angelangt ist ("vom Empfängergerät quittiert"), und allein das ist entscheidend.
Grüße,
RIDER
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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller Erreichbar manchmal im Self-TS (ts.selfhtml.org) oder sonst - wenn online - auf dem eigenen TeamSpeak-Server (fritz.campingrider.de) oder unter: # Facebook # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[
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