Smartphone auf dem Stand der Technik ohne Apple oder Google?
var
- sonstiges
0 Auge0 var0 Auge
Hallo miteinander!
Nach vielen Jahren treuer Dienste hat mein Nokia Handy sich verabschiedet - oder wenigstens dessen Touchscreen - was mich doch arg betrübt! Naja, jedenfalls überlege ich nun, mir ein neues Gerät zuzulegen. Das Problem dabei ist aber, dass ich zwei Ansprüche habe, die anscheinend wohl nur sehr schwer miteinander zu verbinden sind: So soll das neue Telefon
1. auf dem Stand der Technik sein, also nach Möglichkeit die beste derzeit verfügbare Hardware auf dem Markt sein, sofern es sich dabei nicht um ein Apple-Produkt handelt, und
2. soll das Betriebssystem NICHT von Google kommen (und natürlich auch nicht von Apple, und wenn sich's irgendwie vermeiden lässt, auch nicht von Microsoft)!
Meine bisherigen Recherchen dazu haben mich jedoch noch nicht wirklich weiter gebracht, weshalb ich mich an euch wende, in der Hoffnung, dass zufällig jemand Ahnung von der Materie hat!
Denn ich habe die nicht. ;-)
In meiner naiven Vorstellung würde ich mir gerne (beispielsweise) ein Samsung Galaxy Note Edge kaufen, Android restlos entfernen und statt dessen Ubuntu for phones oder Firefox OS installieren.
Wäre sowas überhaupt möglich? - Und falls ja, wie stellt man's am besten an?
Dass mir dann gegebenenfalls lauter tolle Apps entgehen, - wie etwa automatisches GPS-Tracking, Gesichtserkennung, Pulsmessung, Fingerabdruckscan, Urinanalyse oder für meine Sicherheit konstante Audio- und Videoüberwachung inklusive zentraler serverseitiger Datenspeicherung beim großen Bruder, - ich schätze damit könnte ich schweren Herzens leben...
Für etwas Aufklärung wäre ich jedenfalls sehr dankbar! ;-)
Gruß
var
Hallo
- auf dem Stand der Technik sein, also nach Möglichkeit die beste derzeit verfügbare Hardware auf dem Markt sein, sofern es sich dabei nicht um ein Apple-Produkt handelt, und
kein iIrgendwas
- soll das Betriebssystem NICHT von Google kommen (und natürlich auch nicht von Apple, und wenn sich's irgendwie vermeiden lässt, auch nicht von Microsoft)!
kein Android, kein Windows Mobile (oder wie das nach der x-ten Umbenennung momentan heißen mag)
In meiner naiven Vorstellung würde ich mir gerne (beispielsweise) ein Samsung Galaxy Note Edge kaufen, Android restlos entfernen und statt dessen Ubuntu for phones oder Firefox OS installieren.
Wäre sowas überhaupt möglich? - Und falls ja, wie stellt man's am besten an?
Grundsätzlich geht das, …
Dass mir dann gegebenenfalls lauter tolle Apps entgehen, - wie etwa automatisches GPS-Tracking, Gesichtserkennung, Pulsmessung, Fingerabdruckscan, Urinanalyse oder für meine Sicherheit konstante Audio- und Videoüberwachung inklusive zentraler serverseitiger Datenspeicherung beim großen Bruder, - ich schätze damit könnte ich schweren Herzens leben...
… allerdings kann es sein, dass du auf wesentlich mehr als die von dir genannten verzichtbaren Features verzichten musst. Für die Telefonie brauchst du halt Anpassungen des Betriebssystems an das jeweilige Gerät. Wenn die beim Wunschsystem (Ubuntu, Firefox, SailFish (für Jolla)) nicht dabei sein sollten, hast du im Zweifelsfall einen besseren Musikplayer. Vom erlöschen von Garantieansprüchen wollen wir garnicht erst anfangen.
Noch im Februar soll in Spanien wohl der Verkauf des ersten Ubuntu-Phones beginnen. Wie die Liefermöglichkeit von Jolla-Geräten aussieht, musst du selbst ermitteln.
Als gangbare Alternative steht da noch die Benutzung eines Android-Derivats, z.B. Cyanogen-Mod oder SlimRom. Die haben, wenn auch primär aus lizenzrechtlichen Gründen, keine Google-Apps dabei und andere Apps lassen sich bei manchen Derivaten – die beiden Genannten gehören dazu – in ihren Rechten beschneiden. Der Vorteil ist die Kompatibilität zu Android und damit das große Angebot an Apps. Bei den alternativen Betriebssystemen (Sailfish, Ubuntu, Firefox-OS) ist das imemr so eine Sache. Im besten Fall laufen die Android-Apps über einen Kompatibilitätslayer.
Zumindest CyanogenMod gibt es für eine große Anzahl von Gerätetypen. Welcher es sein wird, muss man aber recherchieren und wenn es nicht ein Gebrauchtgerät werden soll, gilt natürlich auch die Sache mit der Garantie.
Tschö, Auge
Hallo
Hallo Auge!
Erstmal vielen Dank für die ausführliche und informative Antwort!
Die Frage die ich mir (mangels Praxiserfahrung) stelle ist, eingedenk der misslichen Situation, inwiefern sich ein "reguläres" Android OS "desinfizieren" lässt. Ich meine, wenn ich mir bei irgendeiner Elektronikmarkt-Kette einen fertig Desktop-PC kaufe, (was ich natürlich nicht mache, jedenfalls nicht für mich ;-) dann sind da ja auch diverse unvorteilhafte Voreinstellungen getroffen und es ist unnütze Software vorinstalliert (Norton Anti-Virus & Co.). Aber da hat man natürlich (in der Regel) die Möglichkeit, sich von diesem Ballast zu trennen und die Einstellungen richtig zu treffen.
Auf meinem (nun invaliden) Nokia (C6-00) war, wenn ich mich recht entsinne, auch ab Werk eine Facebook-"App" installiert, aber die ließ sich eben ohne weiteres auch wieder deinstallieren!
Wenn es also möglich wäre, ein "normales" Android OS von _allen_ unerwünschten Programmen zu säubern, einfach alles was man nicht will runterschmeißen und die Einstellungen so vorzunehmen, dass die "Verbindung" zu Google gekappt ist - dann wäre das ja akzeptabel!
Wie frei kann man denn ein Standard-Android-OS an seine Bedürfnisse anpassen? Wieviel Kontrolle hat man da?
Gruß
var
Hallo
Wenn es also möglich wäre, ein "normales" Android OS von _allen_ unerwünschten Programmen zu säubern, einfach alles was man nicht will runterschmeißen und die Einstellungen so vorzunehmen, dass die "Verbindung" zu Google gekappt ist - dann wäre das ja akzeptabel!
Mit dem Android, was dein Anbieter bzw. der Hersteller des geräts mitliefert, wirst du das im Normalfall nicht können.
Mobilfunkanbieter pappen ihr eigenes Branding und diverse Apps auf das Gerät beides wird man nicht los. Mein jetziges hatte, als ich es bekam (war gebraucht), eine Startanimation und diverse Apps vom rosa Riesen, auch wenn das Gerät schon längst unlocked war. Zumindest das mit den Apps gilt auch für die Gerätehersteller. Mein vorheriges Gerät (Samsung Galaxy) hatte eine für mich nicht hilfreiche Auswahl an nicht löschbaren Apps, die Samsung fest auf das Gerät genagelt hat. Die Apps von Google kommen da noch oben drauf. Wie gesagt, keine dieser Apps lässt sich ohne Handstände löschen.
Wie frei kann man denn ein Standard-Android-OS an seine Bedürfnisse anpassen?
Man bekommt etwas und kann noch etwas dazupacken (Apps, Designs, etc.). Das, was man vorgegeben bekommt, wird man aber, ohne das Betriebssystem auszutauschen, nicht los. Mein jetziges hat gleich im ersten Schritt CyanogenMod installiert bekommen. Mit Garantie musste ich mich nicht mehr rumschlagen, von daher war die Entscheidung leicht. Die Auswahl der Google-Apps, die man braucht, um den Play-Store zu nutzen, habe ich installiert, alles andere weggelassen. Bis auf den Store benutze ich den Google-Kram nicht und habe die Rechte der Apps entsprechend kastriert. Wenn du auf die Google-Sachen verzichtest, ist das natürlich von vornherein kein Thema. Apps kannst du, so gewünscht, auch von der SD-Karte installieren.
Wieviel Kontrolle hat man da?
Die Kontrolle behält man *am ehesten* mit einem Derivat (auch „Custom Rom“ genannt). Wobei das, gerade am Anfang, ein gewisser Pflegeaufwand ist, die Rechte (meist ja teilweise) zu entziehen und zu gewähren. Im Zweifelsfall fehlen schlussendlich ein paar Funktionen (bei meinem Gerät z.B. der UKW-Empfänger).
Was neben Privacy & Co. angenehm auffällt, ist der geringere Speicherbedarf, weil die ganzen Anpassungen vom Hersteller und evtl. Mobilfunkanbieter nicht da sind. Das macht, zumindest bei Samsung-Geräten, echt was aus. :-)
Tschö, Auge
Hallo
Hallo Auge!
Ja, hatte irgendwie fast befürchtet, dass es so ist. Ich empfinde das als ein absolutes Unding, so bevormunded zu werden. Und, ja klar, natürlich zwingt mich niemand so ein Gerät zu kaufen, aber wenn ich mir anschaue, dass es zumindest bei der Top-Hardware praktisch keine Alternative auf dem Markt gibt, ist so eine Argumentation natürlich auch die pure Heuchelei.
Ich meine mich erinnern zu können, vor ein paar Monaten auf chip.de (glaube ich) eine Aufstellung der 100 am besten getesteten Smartphones angesehen zu haben: Davon waren die ersten 70 Plätze praktisch ausschließlich Apple/Google gebundene Hardware (mit 2 oder 3 Microsoft-Phones auf Platz 35, 42 und 61 oder so...) und dann, technisch Lichtjahre von den Topgeräten entfernt die "Nischenprodukte" mit alternativen OS.
Ja. Und die Garantie. Wenn ich mir so ein Derivat installiere (Wie läuft das überhaupt? Wie auf dem PC? Altes runter, 000000000, Neues drauf? Über SD-Karte?), dann wars das damit natürlich. Obwohl ich bislang noch bei keinem meiner Telefone (Siemens/Nokia/Ericson) die Garantie in Anspruch nehmen musste, hätte ich dabei glaube ich doch ein mieses Gefühl. Murphy's Law und so.
Vielleicht versuche ich doch nochmal mein altes Nokia wieder flott zu bekommen und warte auf bessere Zeiten... :-/
Auf jeden Fall nochmals Danke für die Infos!
Beste Grüße
var
Hallo
Ja, hatte irgendwie fast befürchtet, dass es so ist. Ich empfinde das als ein absolutes Unding, so bevormunded zu werden. Und, ja klar, natürlich zwingt mich niemand so ein Gerät zu kaufen, aber wenn ich mir anschaue, dass es zumindest bei der Top-Hardware praktisch keine Alternative auf dem Markt gibt, ist so eine Argumentation natürlich auch die pure Heuchelei.
Für Heuchelei halte ich das nicht. Ja, bei einer Marktdurchdringung von 80% für Android ist natürlich auch anzunehmen, dass die Hitliste der Topgeräte in etwa so aussieht. Andererseits gibt es die Alternativen, auch wenn die Hardwareausstattung ganz anders aussieht.
Ob es das Flaggschiff von Hersteller XY sein muss, oder Mittelklasse-Hardware reicht, kommt immer auf den vermuteten Anwendungsfall an. Klar, es gibt Geräte mit 8-Kern-Prozessor und 8 oder 16GB RAM. In vielen Fällen idlet die teure Superhardware in der Praxis aber sinnlos herum. Gern fehlt bei den neuesten Superteilen auch die Möglichkeit, den Akku auszutauschen oder eine Micro-SD-Karte hinzuzustecken. Das ist bei älteren Modellen oder auch Nischenprodukten häufiger möglich. Da fehlt dann aber oft der Bums in der Hardware. Meist ist die aber ausreichend.
Ohne Recherchen sollte man sich, wenn man mehr als ein Telefon und eine Taschenuhr haben will, nicht für das eine oder andere Gerät entscheiden.
Ja. Und die Garantie. Wenn ich mir so ein Derivat installiere (Wie läuft das überhaupt? Wie auf dem PC? Altes runter, 000000000, Neues drauf? Über SD-Karte?), dann wars das damit natürlich.
Das sagt die Anleitung zum jeweiligen Derivat. CyanogenMod hat für einige Geräte(-familien) einen Installer, der auf einem „normalen“ Rechner werkelt.
Vielleicht versuche ich doch nochmal mein altes Nokia wieder flott zu bekommen und warte auf bessere Zeiten... :-/
Es ist ja nicht so, dass Nokia (nicht MS) nicht weiterhin normale Mobiltelefone (Featurephones) bauen würde.
Tschö, Auge
Hi,
Ja. Und die Garantie. Wenn ich mir so ein Derivat installiere (Wie läuft das überhaupt? Wie auf dem PC? Altes runter, 000000000, Neues drauf? Über SD-Karte?), dann wars das damit natürlich.
natürlich? Nein, ich finde das gar nicht natürlich, im Gegenteil.
Aber da muss man wohl differenzieren:
Habe ich ein gesponsortes Handy vom Mobilfunkanbieter, also genaugenommen ein Mietgerät, dann kann und muss ich akzeptieren, dass ein so weitreichender Eingriff ins System außerhalb der vertraglichen Nutzungsbedingungen liegt.
Habe ich das Gerät allerdings gekauft, dann finde ich es ganz natürlich, ja geradezu zwingend, dass ich damit auch das Recht habe, damit zu tun, was ich will. Auch ein komplett neues OS aufspielen. Beim neu gekauften PC erlischt die Garantie ja auch nicht, wenn ich das vorinstallierte OS runterschmeiße und ein anderes nach meinem Geschmack installiere. Der kostenlose Support vielleicht, aber nicht die Garantie.
Und so erwarte ich das bei einem Smartphone auch.
So long,
Martin
Hi,
Hi Martin
Habe ich ein gesponsortes Handy vom Mobilfunkanbieter, also genaugenommen ein Mietgerät, dann kann und muss ich akzeptieren, dass ein so weitreichender Eingriff ins System außerhalb der vertraglichen Nutzungsbedingungen liegt.
Habe ich das Gerät allerdings gekauft, dann finde ich es ganz natürlich, ja geradezu zwingend, dass ich damit auch das Recht habe, damit zu tun, was ich will. Auch ein komplett neues OS aufspielen. Beim neu gekauften PC erlischt die Garantie ja auch nicht, wenn ich das vorinstallierte OS runterschmeiße und ein anderes nach meinem Geschmack installiere. Der kostenlose Support vielleicht, aber nicht die Garantie.
Und so erwarte ich das bei einem Smartphone auch.
Ich gebe dir vollkommen recht, genauso sehe ich das auch!
Ein neues OS aufzuspielen oder nicht systemrelevante Defaultapps (fachgerecht und unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht) zu deinstallieren wird wohl übrigens nach derzeitigem Stand auch nicht zwingend zum Verlust der Garantie führen.
Soweit ich das verstanden habe (Medienrecht ist nicht mein Schwerpunktbereich), muss im Falle eines Schadens der Handyhersteller beweisen, dass der Schaden auf die Softwaremanipulation zurückzuführen ist. Dies gilt wenigstens für die ersten 6 Monate der Garantiezeit. AGB, welche für einen solchen Fall den Verlust der Garantie vorsehen, dürften auch kaum der Klauselkontrolle standhalten und sind wahrscheinlich (?) aufgrund §§305, 305c BGB in der Mehrheit der Fälle nichtig. Problematisch dürfte es höchstens werden, wenn die 6 Monate vorbei sind, und die Beweislast im Schadensfall auf den Käufer übergeht:
Hier sollte man am besten gut dokumentieren, welche Schritte man unternommen hat, für den Fall, dass es tatsächlich zum Rechtsstreit über die Garantie kommt, damit man nachweisen kann, dass der Defekt nicht auf die Softwaremanipulation zurückzuführen ist!
Im Ergebnis denke ich, solange man nicht fahrlässig handelt, sondern seine Sorgfaltspflichten wahrt und dies auch dokumentiert, dürfte man doch "relativ" auf der sicheren Seite sein.
Aber die Rechtslage ist leider nicht wirklich eindeutig, weshalb diese Einschätzung mit Vorsicht zu genießen ist. ;-)
Gruß
var
Tach!
Soweit ich das verstanden habe (Medienrecht ist nicht mein Schwerpunktbereich), muss im Falle eines Schadens der Handyhersteller beweisen, dass der Schaden auf die Softwaremanipulation zurückzuführen ist. Dies gilt wenigstens für die ersten 6 Monate der Garantiezeit. AGB, welche für einen solchen Fall den Verlust der Garantie vorsehen, dürften auch kaum der Klauselkontrolle standhalten und sind wahrscheinlich (?) aufgrund §§305, 305c BGB in der Mehrheit der Fälle nichtig. Problematisch dürfte es höchstens werden, wenn die 6 Monate vorbei sind, und die Beweislast im Schadensfall auf den Käufer übergeht:
Ein Kaufvertrag wird mit dem Händler geschlossen, nicht mit dem Hersteller. Wenn überhaupt, dann gelten hier AGB des Händlers.
dedlfix.
Tach!
Ahoi.
Ein Kaufvertrag wird mit dem Händler geschlossen, nicht mit dem Hersteller. Wenn überhaupt, dann gelten hier AGB des Händlers.
Ja klar. Sorry, war mit den Gedanken woanders. ;-)
Also nochmal zur Klarstellung:
Es ist überhaupt erstmal zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.
Der Käufer hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (und dieser gegebenenfalls Ansprüche gegenüber seinem Lieferanten / dem Hersteller).
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, kann aber durch AGB auf 1 Jahr reduziert werden. Wie schon erwähnt gilt für die ersten 6 Monate Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer (!) muss im Zweifel Beweisen, dass die Kaufsache nicht schon bei Gefahrenübergang mangelhaft war.
Aber natürlich ist nicht jeder Schaden ersatzpflichtig: Wie ebenfalls schon erwähnt scheiden u.a. solche Mängel aus, die aus unsachgemäßem (!) Gebrauch entstehen.
Was nun als unsachgemäßer Gebrauch anzusehen ist, wird oft versucht in AGB zu konkretisieren, aber gerade in diesem konkreten Fall ist das, wie beschrieben, sehr umstritten.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Und der wird man sich dann 'natürlich' verlustig, wobei allerdings anzumerken ist, dass durch eine Garantieleistung betreffende AGB oder sonstige Abreden den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nicht unterschreiten dürfen.
Gruß
var
Hallo
Der Käufer hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (und dieser gegebenenfalls Ansprüche gegenüber seinem Lieferanten / dem Hersteller).
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, kann aber durch AGB auf 1 Jahr reduziert werden.
Ich kann die gesetzlichen Mindestanforderungen durch eine AGB umgehen? Das halte ich für Mumpitz (streng wissenschaftlich ausgedrückt).
Aber natürlich ist nicht jeder Schaden ersatzpflichtig: Wie ebenfalls schon erwähnt scheiden u.a. solche Mängel aus, die aus unsachgemäßem (!) Gebrauch entstehen.
Richtig. Die Frage ist bei einem mehr oder minder geschlossenen System wie einem Telefon, ob der Austausch des Betriebssystems schon zum unsachgemäßen Umgang gehört (wie du ja auch selbst anmerktest).
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Und der wird man sich dann 'natürlich' verlustig, wobei allerdings anzumerken ist, dass durch eine Garantieleistung betreffende AGB oder sonstige Abreden den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nicht unterschreiten dürfen.
Wenn doch Gewährleistung und Garantie zwei voneinander unabhängige Güter sind, wie soll die Garantie den Gewährleisungsanspruch unterschreiten? Sie tangiert ihn doch überhaupt nicht.
Tschö, Auge
Hallo
Heja
Ich kann die gesetzlichen Mindestanforderungen durch eine AGB umgehen? Das halte ich für Mumpitz (streng wissenschaftlich ausgedrückt).
Das hat man oft, dass das Gesetz bestimmte Vorgaben macht, die aber teilweise dispositiv sind, quasi als Kompromiss zwischen Schutzfunktion der Norm einerseits und Wahrung der Privatautonomie andererseits. Es wird also den Vertragsparteien eine gewisse Freiheit eingeräumt, den in Frage stehenden Gegenstand selbst zu regeln. Dass dies aber in der Realität in sehr vielen Fällen zu einer faktischen Aushöhlung des Schutzzwecks der Norm führt, ist leider eine Tatsache.
Wenn doch Gewährleistung und Garantie zwei voneinander unabhängige Güter sind, wie soll die Garantie den Gewährleisungsanspruch unterschreiten? Sie tangiert ihn doch überhaupt nicht.
Schlecht formuliert meinerseits. Es handelst sich dabei natürlich um unterschiedliche Rechtsgüter, die aber typischerweise denselben Gegenstand zum Inhalt haben. Worauf ich hinaus wollte ist, dass durchaus gelegentlich von Seiten der Hersteller bzw. Verkäufer - zur Erlangung eigener Vorteile und um sich so aus der Verantwortung zu stehlen - der Versuch unternommen wird, durch unbestimmte Formulierungen in AGB bei unbedarften Käufern den Eindruck zu erwecken, Garantie und Gewährleistung seien ein und dasselbe.
Zum Beispiel könnte der Verkäufer in AGB dem Käufer großzügig, als einen Punkt unter vielen, das Recht einräumen, die Kaufsache im Falle eines Schadens in den ersten zwölf Monaten auszutauschen oder zu reparieren, dies jedoch an bestimmte Bedingungen knüpfen, wobei dann aber geflissentlich außer Acht lassen wird, dass der Käufer dieses Recht kraft Gesetz ohnehin hat und dass die gesetzlichen Bedingungen für einen solchen Anspruch maßgebend sind.
So kann beim Käufer der Eindruck entstehen, er hätte seinen "Garantieanspruch" nach den vom Verkäufer vermeindlich zurecht gestellten und von ihm als Käufer mit Vertragsschluss akzeptierten Vertragsbedingungen verwirkt.
Dass dem nicht so ist, sollte aber eigentlich selbstverständlich sein. Wollte es nur nochmal erwähnt haben. ;-)
Gruß
var
Hallo
Ich kann die gesetzlichen Mindestanforderungen durch eine AGB umgehen? Das halte ich für Mumpitz (streng wissenschaftlich ausgedrückt).
Das hat man oft, dass das Gesetz bestimmte Vorgaben macht, die aber teilweise dispositiv sind, quasi als Kompromiss zwischen Schutzfunktion der Norm einerseits und Wahrung der Privatautonomie andererseits. Es wird also den Vertragsparteien eine gewisse Freiheit eingeräumt, den in Frage stehenden Gegenstand selbst zu regeln. Dass dies aber in der Realität in sehr vielen Fällen zu einer faktischen Aushöhlung des Schutzzwecks der Norm führt, ist leider eine Tatsache.
Bezüglich einer verkürzten Gewährleistung kommen mir nur Gebrauchtwaren in den Sinn, für die oft nur ein Jahr Gewährleistung gewährt wird. Für Neuwaren stehen 2 Jahre im Gesetz und gut is.
Was den Versuch der Umgehung der Pflichten angeht, ist das Feld ja vielfältig. Von hohen Hürden bis zum Abwimmeln gibt's da ja vieles. Andererseits nehmen z.B. die Kistenschieber (Elektrogroßmärkte, Discounter) ihre Waren meist ohne Bohei zurück oder in Umtausch. Denen ist wohl wichtiger, den Kunden für's nächste Mal nicht abzuschrecken. So unterschiedlich kann das sein.
Tschö, Auge
Hallo
Heja
Bezüglich einer verkürzten Gewährleistung kommen mir nur Gebrauchtwaren in den Sinn, für die oft nur ein Jahr Gewährleistung gewährt wird. Für Neuwaren stehen 2 Jahre im Gesetz und gut is.
Die Verjährungsfrist von 2 Jahren für Neuwaren ergibt sich aus §438 Abs.1 Nr.3 BGB, das Verbot des Haftungsausschlusses aus §475 Abs.2 BGB. Eine Reduzierung durch AGB ist tatsächlich ausgeschlossen.
Was ist nur los mit mir? Ich glaube ich mache schon zulange diesen Arbeitsrechtsscheiß... :-/
Gruß und Sorry
var
Die Verjährungsfrist von 2 Jahren für Neuwaren ergibt sich aus §438 Abs.1 Nr.3 BGB, das Verbot des Haftungsausschlusses aus §475 Abs.2 BGB. Eine Reduzierung durch AGB ist tatsächlich ausgeschlossen.
Die grundsätzliche Frist ergibt sich aus §438 BGB, der Ausschluss der vertraglichen Reduzierung der Frist bei Neuwaren aus §475 BGB.
Was ist nur los mit mir?
Man man man...
var
Mahlzeit,
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, kann aber durch AGB auf 1 Jahr reduziert werden.
Also erst zwingt die EU die deutsche Regierung, die Garantie von 1 auf 2 Jahre zu erhöhen und dann darf eine Firma diese wieder auf 1 Jahr reduzieren?
Hast du dazu mal ne Quelle? Als Händler interessiert mich das brennend, denn das kann u.U. richtig Geld sparen
Mahlzeit,
Beim neu gekauften PC erlischt die Garantie ja auch nicht, wenn ich das vorinstallierte OS runterschmeiße und ein anderes nach meinem Geschmack installiere.
Das ist so nicht pauschal richtig.
Wenn das neue System z.B. den Prozessor übertaktet (ja, kann man evtl. per Betriebssystem) und dadurch ein Schaden entsteht, verlierst du ebenso die Garantie.
Beim Handy ist es ähnlich. Z.B. liefert Cyanogenmod eine App für die Taschenlampe mit, die bei voller Helligkeit die LED im Dauerbetrieb ziemlich schnell abrauchen lässt.
Und genau diese "Features" sind es, die die Garantie kosten.
Ich nutze gerne Cyanogenmod auf meinem SGS2, aber man sollte schon wissen, was man macht. Sonst hat man u.U. schnell nen teuren Briefbeschwerer.
Und genau das verhindert die Bevormundung beim "echten" Android u.a.
Allerdings hab ich es geschafft, völlig unabhängig von Google-Diensten zu werden, das geht also auch. Ich verwalte Kontakte, Kalender usw. auf einem eigenen Server.
Was ich aber nie verstehen werde, ist die Abneigung gegen jegliches "grosses" BS. Ich hatte einen Neo Freerunner, offene Hardware, offene Software, grosse Community und nach jedem Update brauchte ich zwei Tage um das Teil wieder zum laufen zu kriegen. Und das war ein reines Debian/ARM
Nur soviel: Man wirft mit jeder SMS, jedem Telefonat usw. den jeweiligen Anbietern so viele Daten in den Rachen, wer dann noch ein Problem mit Google als Anbieter des BS hat, sollte die Scheuklappen wegwerfen und weniger Propaganda lesen.
Hallo,
Beim neu gekauften PC erlischt die Garantie ja auch nicht, wenn ich das vorinstallierte OS runterschmeiße und ein anderes nach meinem Geschmack installiere.
Das ist so nicht pauschal richtig.
Wenn das neue System z.B. den Prozessor übertaktet (ja, kann man evtl. per Betriebssystem) und dadurch ein Schaden entsteht, verlierst du ebenso die Garantie.
ja, aber nicht wegen der Installation eines anderen OS, sondern weil ich die Hardware jenseits ihrer vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen betreibe. Der gleiche Fall läge vor, wenn ich die Übertaktung über die BIOS-Einstellungen vornehme.
Beim Handy ist es ähnlich. Z.B. liefert Cyanogenmod eine App für die Taschenlampe mit, die bei voller Helligkeit die LED im Dauerbetrieb ziemlich schnell abrauchen lässt.
Und genau diese "Features" sind es, die die Garantie kosten.
Eben, unsachgemäße Verwendung. Aber nicht die bloße Tatsache, dass ich eine andere Software aufspiele.
Ciao,
Martin
Hallo
Beim neu gekauften PC erlischt die Garantie ja auch nicht, wenn ich das vorinstallierte OS runterschmeiße und ein anderes nach meinem Geschmack installiere.
Das ist so nicht pauschal richtig.
Wenn das neue System z.B. den Prozessor übertaktet (ja, kann man evtl. per Betriebssystem) und dadurch ein Schaden entsteht, verlierst du ebenso die Garantie.ja, aber nicht wegen der Installation eines anderen OS, sondern weil ich die Hardware jenseits ihrer vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen betreibe. Der gleiche Fall läge vor, wenn ich die Übertaktung über die BIOS-Einstellungen vornehme.
Beim Handy ist es ähnlich. Z.B. liefert Cyanogenmod eine App für die Taschenlampe mit, die bei voller Helligkeit die LED im Dauerbetrieb ziemlich schnell abrauchen lässt.
Und genau diese "Features" sind es, die die Garantie kosten.Eben, unsachgemäße Verwendung. Aber nicht die bloße Tatsache, dass ich eine andere Software aufspiele.
Wenn ich ein Samsung Smartphone kaufe und dann CyanogenMod installiere um das Samsung-gepimte Android loszuwerden, wird mir Samsung bei einer Inanspruchnahme der Garantie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Vogel zeigen. Und, soweit es nicht um einen reinen Hardwaredefekt geht, meiner Meinung nach mit einer großen Wahrscheinlichkeit zu Recht.
Samsung liefert das Gerät mit seiner Software aus. Samsung übernimmt die Garantie, dass die Harware zusammen mit dieser Software funktioniert. Samsung muss keine Garantie für das Zusammenspiel seiner Hardware mit einer anderen Software übernehmen.
Tschö, Auge
Hi,
Eben, unsachgemäße Verwendung. Aber nicht die bloße Tatsache, dass ich eine andere Software aufspiele.
Wenn ich ein Samsung Smartphone kaufe und dann CyanogenMod installiere um das Samsung-gepimte Android loszuwerden, wird mir Samsung bei einer Inanspruchnahme der Garantie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Vogel zeigen. Und, soweit es nicht um einen reinen Hardwaredefekt geht, meiner Meinung nach mit einer großen Wahrscheinlichkeit zu Recht.
wegen etwas anderem als einem Hardwaredefekt würde ich auch nicht auf die Idee kommen, die Garantie in Anspruch zu nehmen. Wohlgemerkt: Das ist etwas anderes als technischer Support, z.B. Unterstützung bei der Konfiguration. Wenn Samsung diesen nach einem solchen Eingriff verweigert, ist das IMO okay. Aber Garantie heißt ja, für Mängel am Produkt geradezustehen.
Samsung liefert das Gerät mit seiner Software aus. Samsung übernimmt die Garantie, dass die Harware zusammen mit dieser Software funktioniert. Samsung muss keine Garantie für das Zusammenspiel seiner Hardware mit einer anderen Software übernehmen.
Nein, selbstverständlich nicht. Aber für das prinzipielle Funktionieren der Hardware an sich.
Ciao,
Martin
Hallo
Samsung liefert das Gerät mit seiner Software aus. Samsung übernimmt die Garantie, dass die Harware zusammen mit dieser Software funktioniert. Samsung muss keine Garantie für das Zusammenspiel seiner Hardware mit einer anderen Software übernehmen.
Nein, selbstverständlich nicht. Aber für das prinzipielle Funktionieren der Hardware an sich.
Was wird Samsung in einem Fall wie dem von M. genannten (Taschenlampenapp Torch von CM) tun? Sie werden sagen, dass die App das Bauteil (hier die LED) vorzeitig hat altern lassen. Konsequenz: keine Garantie.
Was werden sie sagen, wenn es auch nur danach riecht, dass der Softwarewechsel einen Defekt verursacht oder auch nur begünstigt hat? Das muss ja nicht einmal explizit „im Internet“ stehen. Genau: keine Garantie. Ich als Hersteller würde die Garantie für einen (wegen Fällen wie dem von M. genannten) für mich nicht definierbaren Gebrauch auch ausschließen. Das wird – so denke ich – auch für den Nachweis, dass der Fehler *nicht* von der anderen Software verursacht wurde, gelten. Den wirst du als Konsument wohl selbst führen müssen.
Tschö, Auge
Hi,
Samsung muss keine Garantie für das Zusammenspiel seiner Hardware mit einer anderen Software übernehmen.
Nein, selbstverständlich nicht. Aber für das prinzipielle Funktionieren der Hardware an sich.
Was wird Samsung in einem Fall wie dem von M. genannten (Taschenlampenapp Torch von CM) tun?
sich rausreden, ist ja klar. So wie es die Hersteller zunächst immer tun, wenn der Kunde mit Garantieansprüchen kommt. Jeder Hersteller oder Händler wird zunächst einen Vorwand suchen, warum dieser konkrete Schaden nicht von der Garantie abgedeckt sein sollte.
Sie werden sagen, dass die App das Bauteil (hier die LED) vorzeitig hat altern lassen. Konsequenz: keine Garantie.
Genau. Ob sie damit durchkommen, ist eine andere Frage. Denn schließlich steht nirgends, mit welcher Leistung und über welche Dauer man diese LED maximal betreiben darf. Oder etwa doch? Wenn also der Hersteller schon weiß, dass ein längerer Betrieb mit 100% Leistung das Bauteil schädigt, muss er Vorkehrungen treffen, um beispielsweise mit zunehmender Betriebsdauer die Leistung nach und nach zu drosseln. Das kann über die Firmware realisiert sein; noch wirksamer wäre ein PTC in Reihe zur LED (das ist ein Bauteil, dessen elektrischer Widerstand mit der Temperatur stark zunimmt).
Ist diese "Sicherheitsfunktion" dagegen in Software realisiert, also leicht vom eigentlichen Produkt zu trennen, dann halte ich das für unzureichend.
Ich sehe das ganz ähnlich wie noch vor wenigen Jahren bei Haushalts- und Küchengeräten, die nur für Kurzzeitbetrieb ausgelegt sind. Inzwischen muss eine solche Einschränkung für Laien verständlich in der Bedienungsanleitung stehen; vor etwa zehn Jahren war aber oft der krypisch-knappe Code "K3" auf dem Typenschild der einzige Hinweis (K3 hier: Kurzzeitbetrieb max. 3min). Das war natürlich für den Laien und Durchschnittsnutzer völlig unzureichend.
Das wird – so denke ich – auch für den Nachweis, dass der Fehler *nicht* von der anderen Software verursacht wurde, gelten. Den wirst du als Konsument wohl selbst führen müssen.
Davon gehe ich in mutmaßlichen Garantiefällen sowieso aus, weil ... siehe oben.
Ciao,
Martin
Hallo
Samsung muss keine Garantie für das Zusammenspiel seiner Hardware mit einer anderen Software übernehmen.
Nein, selbstverständlich nicht. Aber für das prinzipielle Funktionieren der Hardware an sich.
Was wird Samsung in einem Fall wie dem von M. genannten (Taschenlampenapp Torch von CM) tun?sich rausreden, ist ja klar. So wie es die Hersteller zunächst immer tun, wenn der Kunde mit Garantieansprüchen kommt. Jeder Hersteller oder Händler wird zunächst einen Vorwand suchen, warum dieser konkrete Schaden nicht von der Garantie abgedeckt sein sollte.
In diesem (oder einem vergleichbaren) Fall kann ich ihnen das nicht einmal übel nehmen, denn …
Sie werden sagen, dass die App das Bauteil (hier die LED) vorzeitig hat altern lassen. Konsequenz: keine Garantie.
… Wenn also der Hersteller schon weiß, dass ein längerer Betrieb mit 100% Leistung das Bauteil schädigt, muss er Vorkehrungen treffen, um beispielsweise mit zunehmender Betriebsdauer die Leistung nach und nach zu drosseln. Das kann über die Firmware realisiert sein; noch wirksamer wäre ein PTC in Reihe zur LED (das ist ein Bauteil, dessen elektrischer Widerstand mit der Temperatur stark zunimmt).
Ist diese "Sicherheitsfunktion" dagegen in Software realisiert, also leicht vom eigentlichen Produkt zu trennen, dann halte ich das für unzureichend.
… obwohl ich dir zustimme, dass eine solche Sicherung am besten in Hardware erfolgen soll, ist es doch so, dass die heutzutage eben doch in Software daherkommt. Egal, ob du das für unzureichend hältst, der Hersteller geht von einer Nutzungsdauer von zwei bis drei Jahren aus und dafür hat das halt zu reichen. Mehr nicht.
Ich sehe das ganz ähnlich wie noch vor wenigen Jahren bei Haushalts- und Küchengeräten, die nur für Kurzzeitbetrieb ausgelegt sind. Inzwischen muss eine solche Einschränkung für Laien verständlich in der Bedienungsanleitung stehen; …
Ach, tut es das? Wenn man nicht andauernd solche Geräte kauft, bekommt man soetwas garnicht mit. :-)
Bei meinem 11 Jahre alten Aktenvernichter steht es nicht nur in der Bendienungsanleitung, sondern auch auf dem Gerät drauf, dass er für maximal 2 Minuten am Stück genutzt werden darf. Das ist das einzige Gerät in meinem Haushalt mit einer solchen Einschränkung.
Eine Bekannte beklagte sich letztens über den 30-EURO-Stabmixer, der nach einem halben Jahr das Zeitliche segnete. Was soll man von einem Gerät dieser Klasse bei oftmaligem Gebrauch (und nicht nur zum Wasser quirlen) auch erwarten?!
Ihr AKA-Handmixer tut es aber nach 30 Jahren immer noch. :-)
Tschö, Auge
Mahlzeit,
noch wirksamer wäre ein PTC in Reihe zur LED (das ist ein Bauteil, dessen elektrischer Widerstand mit der Temperatur stark zunimmt).
1. zusätzliche Kosten
2. Einbau eines Bauteiles, das zusätzlich die Betriebstemperatur in einem geschlossenen Gehäuse erhöht. Glaubst du, das ist der Lebensdauer des Gerätes zuträglich?
3. Diese LED ist primär als Blitz gedacht. Deine Lösung mit einem einfachen PTC verschleift den Blitz, dass er unbrauchbar wird.
4. µC. die für solche Ansteuerungen verwendet werden, kommen mit externen Stronbeschränken nur schwer bis gar nicht klar.
Und auch wenn das BS nicht für eine Begrenzung zuständig ist, die PWM-Ansteuerung übernimmt ebenfalls ein Controller, der eine Firmware hat, die Steuerung erfolgt also (grad in der heutigen Technik) immer per Software und nicht per Hardware, da sonst für jeden LED-Typ ein extra Controller entwickelt werden muss. Das ist nicht nur von den Kosten sondern such vom Umwelt-Standpunkt völlig unrealistisch.
Mahlzeit,
Eben, unsachgemäße Verwendung. Aber nicht die bloße Tatsache, dass ich eine andere Software aufspiele.
Wenn die Software eine unsachgemässe Verwendung ermöglich, ist diese grundsätzlich mangelhaft.
Beispiel, ich baue in mein Auto ein Chiptuning ein, das vom Hersteller nicht zertifiziert, also auch nicht geprüft ist ist.
Das kann gut gehen, aber der Chip kann auch die Leistung so erhöhen, dass der Motor schaden nimmt.
Im Extremfall kann dieser Chip eine Störung im Bremssystem verursachen, die Airbags auslösen oder bei 200 das Carbriodach öffnen.
Es gibt gute Gründe, dass ein Hersteller seine Software entsprechend anpasst, wenn du das so nicht akzeptieren kannst, musst du mit den Konsequenzen leben, ich Fall eines Smartphone mit nem Garantieverlust.
Ich nutze gerne Cynogenmod (SGS2 ist ja einige Jahre alt, daher eh keine Garantie mehr), aber ich bin mir bewusst, dass es Probleme geben kann, die bisher nicht bekannt sind und die mein Handy bricked.
Hallo
… Z.B. liefert Cyanogenmod eine App für die Taschenlampe mit, die bei voller Helligkeit die LED im Dauerbetrieb ziemlich schnell abrauchen lässt.
Hast du dazu etwas Lesestoff? Alles, was ich finde, dreht sich um die Installation von CM-Apps auf einem normalen Android und nur einmal war dabei eine mehr oder minder schwammige Warnung vor der hohen Leuchtkraft der App zu lesen.
Tschö, Auge
Mahlzeit,
Hast du dazu etwas Lesestoff? Alles, was ich finde, dreht sich um die Installation von CM-Apps auf einem normalen Android und nur einmal war dabei eine mehr oder minder schwammige Warnung vor der hohen Leuchtkraft der App zu lesen.
Leider nicht mehr. Bin mal durch meine Bookmarks, habs aber nicht mehr gefunden. Evtl. mal ner Säuberungsaktion zum Opfer gefallen, da es sich speziell aufs SGS2 bezog und das Gerät ja nicht mehr das neueste ist (auch wenn ich meins nicht hergeben will ;))
Hi,
Vielleicht versuche ich doch nochmal mein altes Nokia wieder flott zu bekommen und warte auf bessere Zeiten... :-/
ich weiß nicht warum du an Simbian von Nokia so hängst. Ich selber habe auch noch so einen Knochen, bei dem ich gar nix (Facebook-"App") von Nokia default-Apps löschen konnte und auch nix dafür entwickeln konnte (die SDK war zwar zum Schluss gratis, allerdings nicht für die Version).
Ich hab jetzt ein Galaxy Young 2 (85,- euros) mit kitkat.
Das ganze gerootet! Hier komm ich auf alle Linux Verzeichnisse, kann umbenennen, löschen, chmod etc.
Da ich noch Linux Neuling bin, trau ich mich nicht so recht Systemtools zu deinstallieren, konfigurieren. Möglich ist gefühlt aber ALLES !
Dazu kommt noch, dass man einfachst Apps schreiben kann (zB. cordova / Phonegap) – Klappt prima :-)
Viele Grüße aus LA
Ich empfinde das als ein absolutes Unding, so bevormunded zu werden. Und, ja klar, natürlich zwingt mich niemand so ein Gerät zu kaufen,
Ist wie mit dem Fliegen. Ich hasse es, begrabbelt zu werden. Da muss ich aufs Fliegen verzichten. Eine Mehrheit der Fluggäste scheint das Begrabbeln als Beruhigungs ... ähh Sicherheitsleistung zu schätzen.
aber wenn ich mir anschaue, dass es zumindest bei der Top-Hardware praktisch keine Alternative auf dem Markt gibt, ist so eine Argumentation natürlich auch die pure Heuchelei.
Genau. Wie komme ich trotzdem billig in den Süden?
Linuchs
Moin Moin!
Ist wie mit dem Fliegen. Ich hasse es, begrabbelt zu werden. [...]
Wie komme ich trotzdem billig in den Süden?
Zu Fuß. Kostet nur ein paar Paar Schuhe. Oder wolltest Du SCHNELL in den Süden?
Mal halb ernst: Die letzten paar Dienstreisen hab ich per Bahn absolviert, war auch nicht katastrophaler als die Flugreisen. Und vor allem, ohne dass mich irgendein Security-Clown 'ne halbe Stunde befummelt.
Klar, der Zug bleibt mitten auf der Strecke mit panisch blinkender Technik stehen. Muß ja. Ich will ja auch nach Hause. Drei Reboots später fährt das Highlight deutscher Ingenieurskunst dann im Kriechgang bis zum nächsten Bahnhof, um dort noch eine halbe Stunde lang ohne Ansagen rebootet zu werden. Dann geht's "im zweiten Gang" bis nach Hause, quer durch Deutschland. Oder statt ICE fährt ein Zug mit Material, was man gerade eben noch vor der Schrottpresse gerettet hat. Irgendeine altersschwache E-Lok und Wagen, die ich noch aus meiner Kindheit kenne. Inklusive Dreck und Technik aus meiner Kindheit. Und dazu die freundliche Ansage, dass heute ein Ersatzzug über die Gleise kriechen wird und man mit einer geringfügig längeren Fahrzeit (+50%) rechnen muß und die Sitzplatzreservierung nicht gilt. Klo funktioniert natürlich auch nicht. Oder der ausnahmsweise mal fahrbereite Zug fährt "aus organisatorischen Gründen" rückwärts ein, hinterster Wagen ganz vorne, und umgekehrt. Ein ganzer Zug voll Menschen rennt in wirrer Panik kreuz und quer über Bahnsteig und durch den Zug, weil man trotz elektronischer Anzeigen, elektronischer Sitzreservierung und elektronischem Ar...abwischer es nicht auf die Reihe bekommt, einfach die Numerierung des Zuges umzudrehen.
Alles nicht schlimmer als das Fliegen in der Holzklasse, eingekeilt zwischen den Sitzen, mit Armen und Technik der Sitznachbarn in den Rippen, 10 °C über Wohlfühltemperatur. Dann kommt die Ansage von vorne: "Öm, wir haben festgestellt, dass ein Reifen hin ist. Der wird JETZT gewechselt, auch wenn der diesen Flug noch aushalten würde. Dauert nur eine halbe Stunde. Vielen Dank, dass sie mit dem Ex-Monopolisten fliegen." (Ja, Radwechsel am Flieger geht auch bei voller Maschine.) Oder: "Wir haben unseren Slot verpaßt" (vielen Dank, ihr Vielflieger-A...löcher mit Senator-Status, die erst nach dem hundersten Aufruf mal am Gate aufschlagen) "Die Flugaufsicht hat uns einen neuen Slot in 45 Minuten zugeteilt. So lange warten wir hier auf dem Vorfeld." Oder, nach der Enteisung: "Wir sind schon wieder zugefroren, noch eine Runde Enteisung, dann schauen wir mal, ob der Zielflughafen noch auf ist." War er nicht. Zwei Stunden in der Sardinendose für nichts. Und der Abflughafen wurde zwischendurch dann auch noch geschlossen.
Alexander
Hallo,
Mal halb ernst: Die letzten paar Dienstreisen hab ich per Bahn absolviert, war auch nicht katastrophaler als die Flugreisen. Und vor allem, ohne dass mich irgendein Security-Clown 'ne halbe Stunde befummelt.
also insgesamt sind meine Erfahrungen sowohl mit der deutschen Bahn als auch mit Flugreisen sehr ... ähm, abwechslungsreich.
Bei meinem ersten Transatlantikflug hat's die Bahn verbockt: Wir kamen mit gut einer Stunde Verspätung in FRA an und konnten unserem ohnehin überbuchten Flieger gerade noch hinterherwinken. Immerhin, der Airline-Vertreter in Anzug und Krawatte war sehr freundlich und engagiert, aber hexen konnte er auch nicht, und so kamen wir also mit einem ganz anderen Flug in LAX an - etwa 24 Stunden später als geplant, und nicht nonstop, sondern mit Umsteigen in LGW und STL.
Beim Rückflug von USA einige Jahre später hätte ich in ZRH umsteigen sollen, um dann den letzten Hopser bis STR mit der Swissair zu fliegen. Als der Anschlussflug schon über eine halbe Stunde Verspätung hatte, erklärte man den wartenden Fluggästen schließlich, die Maschine sei in Paris noch nicht einmal gestartet. Eine weitere halbe Stunde später hatte die Swissair schließlich eine kleine Saab-Turboprop-Maschine in irgendeinem Hangar gefunden; für die paar Leute, die nach Stuttgart wollten, genügte das gerade.
Klar, der Zug bleibt mitten auf der Strecke mit panisch blinkender Technik stehen. Muß ja. Ich will ja auch nach Hause. Drei Reboots später fährt das Highlight deutscher Ingenieurskunst dann im Kriechgang bis zum nächsten Bahnhof
Immerhin, er fuhr noch aus eigener Kraft! Als ich vor drei oder vier Jahren mal mit der Bahn von Hannover heimfahren musste und am Bahnsteig auf meinen Zug wartete, konnte ich beobachten, wie auf dem Nachbargleis ein ICE langsam von einer Diesellok hereingeschleppt wurde und dann Hunderte von Reisenden auf den Bahnsteig kotzte. Auch eine schöne vertrauensbildende Maßnahme, oder nicht?
Oder noch weiter in der Vergangenheit, eine Heimfahrt mit der Bahn von Dortmund. Ich hatte einen planmäßigen Stopp mit Umsteigen in Köln, aber zwischen Dortmund und Köln hat der Zug so viel Verspätung eingefahren, dass ich mir meinen Anschluss in Köln abschminken konnte. Der Bahnangestellte, der schließlich mein Ticket kontrollierte, war immerhin so freundlich, mir mit Vermerk und Stempel auf mein 29-Euro-Ticket die Nutzung _jedes_ Zuges einschließlich ICE zu gestatten, der mich meinem Ziel näherbringen würde. Mit insgesamt dreimal Umsteigen war ich dann sogar noch eine halbe Stunde früher in Stuttgart als ursprünglich geplant.
Alles nicht schlimmer als das Fliegen in der Holzklasse, eingekeilt zwischen den Sitzen, mit Armen und Technik der Sitznachbarn in den Rippen, 10 °C über Wohlfühltemperatur.
Über der Wohlfühltemperatur?? Mir ist im Flieger tendentiell eher zu kühl. Aber dagegen gibt's ja warme Sweatshirts und/oder die vom Flugpersonal bereitgehaltenen Decken.
Ciao,
Martin
@@Der Martin:
nuqneH
konnte ich beobachten, wie auf dem Nachbargleis ein ICE langsam von einer Diesellok hereingeschleppt wurde und dann Hunderte von Reisenden auf den Bahnsteig kotzte. Auch eine schöne vertrauensbildende Maßnahme, oder nicht?
Unbedingt. Zu wissen, dass es Dieselloks mit zum ICE kompatiblen Kupplungen gibt, ist doch beruhigend, falls man mal mit dem ICE auf freier Strecke liegenbleibt.
Qapla'
Hallo,
konnte ich beobachten, wie auf dem Nachbargleis ein ICE langsam von einer Diesellok hereingeschleppt wurde und dann Hunderte von Reisenden auf den Bahnsteig kotzte. Auch eine schöne vertrauensbildende Maßnahme, oder nicht?
Unbedingt. Zu wissen, dass es Dieselloks mit zum ICE kompatiblen Kupplungen gibt, ist doch beruhigend, falls man mal mit dem ICE auf freier Strecke liegenbleibt.
und dann womöglich auf einer nicht elektrifizierten Strecke. ;-)
Oder bei partiellem Stromausfall.
Natürlich passen die traditionellen Bahn-Kupplungen nicht "out of the box" zu den Scharfenberg-Kupplungen des ICE, aber die Techniker bei der Bahn werden da schon Möglichkeiten haben ... oder passend improvisieren.
Ciao,
Martin
@@Der Martin:
nuqneH
und dann womöglich auf einer nicht elektrifizierten Strecke. ;-)
Oder bei partiellem Stromausfall.Natürlich passen die traditionellen Bahn-Kupplungen nicht "out of the box" zu den Scharfenberg-Kupplungen des ICE, aber die Techniker bei der Bahn werden da schon Möglichkeiten haben ... oder passend improvisieren.
Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, als die S-Bahn (Scharfenberg-Kupplung) baubedingt mit 106ern nach Bernau gezogen wurde.
Qapla'
Moin Moin!
Natürlich passen die traditionellen Bahn-Kupplungen nicht "out of the box" zu den Scharfenberg-Kupplungen des ICE, aber die Techniker bei der Bahn werden da schon Möglichkeiten haben ... oder passend improvisieren.
Improvisieren? ;-)
Im Netz gibt es ja für so ziemlich alles Fans, auch für ICEs. Und die erklären interessierten Leuten, wie ein ICE 1 mit einer normalen Lok geschleppt werden kann: Im Triebkopf des ICE 1 liegt eine Übergangskupplung, eine Seite Scharfenberg, eine Seite "normale" Kupplung, sprich Haken. Gleiches Spiel beim ICE 2 und bei allen nachfolgenden ICEs. Bei den vorbereiteten Abschlepp-Loks ist diese Notkupplung schon an der Lok montiert. Das Teil ist wohl ziemlich schwer und spart so den beiden Lokführern, den Klotz zwischen Abschlepp-Lok und ICE von Hand einzuhängen und zu verschrauben.
Alexander