Ich verstehe dein Problem nicht. Soll Linuchs' Gesangsverein, der aus Spaß an der Freud' Musik öffentlich aufführt, etwa die gleichen Gebühren zahlen wie ein kommerzieller Radio- oder Fernsehsender, der Musik nutzt, um damit anständig Geld zu scheffeln?
Nein, der Radio und Fernsehsender, der Geld scheffelt, kann natürlich deutlich mehr zahlen. So ist das ja auch beim Stromverbrauch. Die Industrie, die damit Geld scheffelt, zahlt ja auch deutlich mehr pro Kilowattstunde als der arme Gesangverein und Privathaushalt.
Das war Satire.
Meine Kritik gilt den Gegenfragen, anstatt die Tarife zu nennen.
Habe aber weiter recherchiert und hier "was" gefunden:
Keine Ahnung, ob ein einfacher Webseitenbetreiber da ohne Anwalt richtig wählen kann.
"Hintergrundmusik oder Funktionsmusik auf Internetseiten" - ist das bewusste Anklicken eines vom Chor gesungenen Lieds Hintergrund oder Funktion? Funktion vielleicht dann, wenn einem Lust gemacht werden soll, die CD für 10 EUR zu bestellen?
Oder gilt für gemein-nützliche Vereine eher "Sozial- und Kulturtarif der GEMA"?
Oder, wenn ich hier per Satire die Gema vorführe, hat sie auch dafür einen Spezialtarif::
Musik bei Vorführungen von Narrenvereinigungen (Tarif WR-VR-K) PDF