Hallo
… Auch wenn er als Genitivkennzeichnung für Eigennamen grundsätzlich erlaubt ist
Quelle?
https://de.wikipedia.org/wiki/Apostroph, ich habe es allerdings nicht weiter zurückverfolgt.
Hmm … aus dem Text:
Nach der neuen deutschen Rechtschreibung darf der Apostroph beim Genitiv verwendet werden, um die Grundform eines Personennamens zu verdeutlichen. Beispiele:
Andrea’s Friseursalon
Willi’s Würstchenbude[23]
Einstein’s Relativitätstheorie
Das einzige der drei Beispiele, das sich mir erschließt, ist jenes mit Andrea. Es gibt ja auch Andreas, wobei dessen Friseursalon „Andreas' Friseursalon“ hieße. Mit den anderen beiden Beispielen kann ich aber nichts anfangen. Ob das damit „grundsätzlich erlaubt“ ist, sei dahingestellt.
Tschö, Auge
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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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