Moin!
Liebe Mitdenker,
liebe Wissende,
liebe Neugierige,ja!
Da kam heute die Frage auf, ob eine "Berwerbung um eine Anstellung" eigentlich ein Angebot darstellt, oder um ein "Invitatio ad Offerndum"?
Der potentielle neue Arbeitgeber eines bei uns befristeten Kollegen meinte nämlich, er müsse kein Gehaltsangebot machen, schließlich habe sich doch der Kollege bei ihm beworben und er müsse nun noch seine Preisvorstellung nachliefern. Der war aber (so wie ich auch) auf dem Standpunkt: lass doch den potentiellen Arbeitgeber mal kommen...
Wie würdet Ihr euch verhalten?
Wenn ich als stark nachgefragter Programmierer ständig von Arbeitgebern bzw. Arbeitsvermittlern/Headhuntern angefragt werde, bin ich in einer Position, dass ich mir einen eventuellen Stellenwechsel erst dann überlege, wenn der neue Arbeitgeber seinen vorgesehenen Preis genannt hat. Ich bin ja nicht in Zugzwang, Geld kommt ja bereits rein.
Es entspricht allerdings den regelmäßigen Umgangsformen, dass sich normalerweise der Bewerber auf einen Job mit seiner Gehaltsvorstellung auseinandergesetzt hat und diese auch benennt.
Dies empfinde ich noch umso wichtiger, wenn derjenige andernfalls beim Arbeitsamt verbleiben würde. Gerade wenn, wie du schreibst, Sachbearbeiter den Druck für Bewerbung und Arbeitsaufnahme aufbauen, ist es doch die beste Argumentation, wenn der Bewerber alle seine Qualifikationen und auch seine Gehaltsvorstellung benennt, und der potentielle Arbeitgeber ihn dann entweder nimmt oder ablehnt.
Umgekehrt würde ja der Arbeitnehmer die Jobofferte nur aus dem Grund ablehnen können, weil "der zuwenig bezahlen wollte". So kann man gegenüber dem Arbeitsamt vermutlich nicht argumentieren. Der Arbeitgeber hingegen ist dem Arbeitsamt keine Rechenschaft schuldig, warum er einen Bewerber nicht eingestellt hat.
- Sven Rautenberg