Hi,
Hi
Stimmt. Meine Zeit in diesem Gebiet war lange, lange vor AGG. Unbedingt ehrlicher bei Absagen waren wir allerdings deshalb auch nicht.
Naja, das AGG ersetzt ja im Wesentlichen nur die alten §§611a und 611b BGB und formalisiert die zu diesen Normen ergangenen Rechtsprechung, also allzuviel hat sich damit ohnehin nicht geändert, abgesehen dass es dogmatisch sauberer ist.
Aus Arbeitgebersicht sollte man jedenfalls eine klare vorab festgelegte Strategie verfolgen, bei der die entsprechenden leitenden Angestellten penibel in dieser Materie geschult werden und entsprechende Formulierungen in Stellenanzeigen oder in Bewerbungsgesprächen verwenden bzw. vermeiden, zumindest falls man nicht mit Klagen überhäuft werden will.
Insofern bestraft das Gesetz in erster Linie Dummheit, ohne in die unternehmerische Freiheit aber zu sehr einzugreifen, denn wie du richtig sagst, Gründe finden sich immer. ;)
Gruß,
Roadster.